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14.000 Anträge eingegangen

Bericht: Knapp 600 Corona-Impfschäden anerkannt

573 Fälle von dauerhaften Schäden nach einer Corona-Impfung sind den Versorgungsämtern bekannt. Mehr als 14.000 Anträge sind bei ihnen eingegangen.

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Eine Mitarbeiterin des mobilen Impfteams bereitet Spritzen für die COVID-Impfaktion vor.

Foto: Marcus Brandt/dpa

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In knapp 600 Fällen haben deutsche Behörden dauerhafte Schäden infolge einer Covid-19-Impfung anerkannt. Das berichtet die FAZ nach einer Recherche bei den Versorgungsämtern der Bundesländer, bei denen Impfschäden erfasst werden.
Demnach haben die Behörden bis Anfang April in mindestens 573 Fällen einen Schaden nach einer Corona-Impfung anerkannt. Insgesamt sind bei den Versorgungsämtern mehr als 14.000 solcher Anträge eingegangen.
Die meisten wurden der Recherche zufolge abgelehnt, die Anerkennungsquote liegt bei 6,2 Prozent. Gegen die Ablehnungen sind bundesweit noch mehr als 2.000 Widerspruchsverfahren anhängig, wie die Bundesländer mitteilten.

Jeder sechste hatte Nebenwirkungen

Dementgegen steht die Forsa-Studie, die im Auftrag der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ entstand. Nach dieser hat jeder sechster Deutscher Nebenwirkungen der Covid-19-Impfung gehabt, berichtet Epoch Times. Allerdings sind Impfschäden schwerwiegender als reine Nebenwirkungen.

Laut dem Robert Koch-Institut wurden in Deutschland von insgesamt 192 Millionen COVID-19-Impfungen etwa 75 Prozent des BioNTech-Impfstoffs Comirnaty verabreicht. Insgesamt sollen rund 65 Millionen Menschen in Deutschland gegen COVID-19 geimpft worden sein.

Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) verzeichnete bis zum 31. März 2023 insgesamt 206.797 Verdachtsmeldungen zu Nebenwirkungen oder Impfkomplikationen nach der COVID-19-Impfung mit Comirnaty. Darüber hinaus wurden 38.147 Verdachtsfälle von schwerwiegenden Nebenwirkungen im Zusammenhang mit dem Comirnaty-Impfstoff gemeldet.

Bis zum gleichen Zeitpunkt erhielt das PEI insgesamt 340.282 Verdachtsmeldungen zu Nebenwirkungen oder Impfkomplikationen nach einer COVID-19-Impfung mit allen Impfstoffen. In 56.432 Fällen wurde der Verdacht auf eine schwerwiegende Impfnebenwirkung geäußert.
Das Robert Koch-Institut (RKI) definiert einen Impfschaden als „gesundheitliche und wirtschaftliche Folge“ eines gesundheitlichen Schadens durch eine Impfung. Damit ein Antrag Aussicht auf Erfolg hat, muss die gesundheitliche Schädigung mindestens sechs Monate lang bestehen.
In der Regel wird der Impfschaden durch ein Gutachten bestätigt. Maßgeblich ist auch, ob die Ständige Impfkommission die jeweilige Impfung empfiehlt. Dies war bei der Covid-19-Impfungen der Fall. (dts/red)

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