Konjunkturpaket: Wer vom 130-Milliarden-Programm der Bundesregierung profitieren soll

Mit ihrem Konjunkturpaket im Umfang von 130 Milliarden Euro, das sie am Mittwoch ausgehandelt hatte, will die Bundesregierung die Schäden der Corona-Krise für die deutsche Wirtschaft gering halten. Vor allem in acht Bereichen soll das Programm zum Neustart beitragen.
Von 4. Juni 2020

Nach 21 Stunden der Verhandlungen über die Details standen am späten Mittwochabend (3.6.) die Details des Konjunkturpakets der Bundesregierung fest. Das Vorhaben, dessen Gesamtkosten mit 130 Milliarden Euro veranschlagt sind, soll vor allem in acht Bereichen für Bewegung sorgen und damit die Wirtschaft nach der Corona-Krise wieder in Gang bringen.

Die befristete Senkung der Mehrwertsteuer (regulärer Satz von 19 auf 16 Prozent, ermäßigter von 7 auf 5 Prozent) für die Dauer der zweiten Jahreshälfte soll vor allem die Konsumlaune der Verbraucher stärken – und das zeitnah.

Immerhin hat einer jüngsten Trendumfrage des Handelsverbandes Deutschland (HDE) zufolge vor allem der Non-Food-Bereich im Einzelhandel noch nicht von bisherigen Lockerungen der Corona-Regeln profitieren können. Der Grund: Die Maskenpflicht hält viele Bürger davon ab, Einkäufe zu tätigen, die nicht unmittelbar dem täglichen Bedarf dienen. Die Maßnahme soll etwa 20 Milliarden Euro kosten.

Konjunkturpaket will Privathaushalten Spielräume eröffnen

Wer Kinder hat, wird mit dem einmaligen Kinderbonus in Höhe von 300 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind vor allem Spielraum für einmalige Anschaffungen bekommen. Der Bonus wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet, ist aber in der Steuererklärung anzugeben. Kinderbetreuungseinrichtungen werden eine zusätzliche Milliarde Euro erhalten – unter anderem für Umbauten im Interesse verbesserter Hygiene.

Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollen durch die „Sozialgarantie“ entlastet werden. Der Bund will notfalls mithilfe von Zuschüssen aus dem eigenen Haushalt sicherstellen, dass die Gesamthöhe der Sozialversicherungsbeiträge 40 Prozent nicht überschreiten wird.

Zudem soll der Bürger – ebenso wie die Unternehmen – in ihrer Eigenschaft als Stromkunde profitieren. Die EEG-Umlage, die infolge des geringeren Stromverbrauchs deutlich angestiegen wäre, weil die Vergütungsansprüche der Ökostrom-Anbieter nicht aus Mehreinnahmen infolge der CO2-Steuer hätten bestritten werden können, wird ab 2021 niedrig gehalten. Auch dafür werden notfalls Zuschüsse aus dem Haushalt herangezogen. Sie soll nun bei 6,5 Cent im nächsten Jahr und bei 6 Cent im Jahr 2022 liegen – derzeit sind es 6,76 Euro.

Groß angelegtes Subventionsprogramm für das E-Auto

Autofahrer sollen von einer niedrigeren Mehrwertsteuer profitieren, wenn sie Benziner oder Dieselautos kaufen, und von einer höheren Förderprämie beim Kauf eines Elektrofahrzeuges. Befristet bis Ende 2021 soll die Prämie beim Erwerb eines E-Autos mit einem Nettolistenpreis von bis zu 40.000 Euro von 3.000 auf 6.000 Euro steigen. Dazu kommen unter anderem noch höhere Subventionen für Hersteller und zusätzliche 2,5 Milliarden für den Ausbau des Ladenetzes.

Auch speziell für Unternehmen wird es zusätzliche Fördermaßnahmen geben. So sind bis zu 25 Milliarden Euro für „Überbrückungshilfen“ vorgesehen, die für die Monate Juni bis August an Klein- und Mittelbetriebe geleistet werden sollen. Ziel ist es, damit eine Pleitewelle zu vermeiden. Erstattet werden unter anderem fixe Betriebskosten bis zu einer festgelegten Maximalhöhe und abhängig von der Größe des Corona-bedingten Umsatzverlustes.

Auch steuerliche Entlastungen wie Erweiterungen beim steuerlichen Verlustvortrag und Vergünstigungen bei den Abschreibungsregeln und beim Körperschaftssteuerrecht sollen helfen, die Liquidität zu erhalten.

Bundesregierung will Kommunen helfen, Gewerbesteuerverluste auszugleichen

Profitieren werden vom Konjunkturpaket zudem der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) und die Kommunen. Die Bahn wird weiteres Eigenkapital in Höhe von fünf Milliarden Euro zur Verfügung gestellt bekommen. Dazu kommen 2,5 Milliarden, die in den ÖPNV fließen sollen.

Die Kommunen sollen entlastet werden, indem Bund und Länder für Corona-bedingt entgangene Gewerbesteuererträge aufkommen. Etwa sechs Milliarden Euro wird dabei der Bund tragen.



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