Messermord in Chemnitz: Das Vorstrafenregister des flüchtigen Irakers ist unglaublich

Farhad A., der Haupttatverdächtige im Messermord an Daniel H. in Chemnitz, ist noch immer auf der Flucht. Das lange Vorstrafenregister des Irakers ist beachtlich.
Titelbild
Tatort in ChemnitzFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times3. April 2019

Während das Gerichtsverfahren gegen den Syrer Alaa S., einen der Tatverdächtigen um die tödliche Messerattacke im Sommer 2018 in Chemnitz läuft, veröffentlichte „Focus-Online“ Details zum untergetauchten und international gesuchten weiteren Tatverdächtigen Farhad A..

Beide stehen unter dringendem Tatverdacht, den 35-jährigen Deutsch-Kubaner Daniel H. durch Messerstiche getötet zu haben. Der Tischler starb, wie die Gerichtsmedizin bekannt gab, an einem Stich ins Herz und einem Durchstich der Lunge.

Die Liste der Straftaten von Farhad A. ist lang

Die Liste an Straftaten des am 11. Januar 2016 in Deutschland amtlich erfassten angeblichen Irakers ist lang und gipfelte in der tödlichen Messerattacke in Chemnitz – oder zumindest einer Beteiligung daran.

Im November 2016 soll Farhad A., der offenbar 14 Alias-Identitäten besitzt, erstmals durch einen Diebstahl aus dem Teamleiterbüro seiner Unterkunft für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Chemnitz aufgefallen sein. Dort soll er Geld und Fahrscheine gestohlen haben.

Nach mehreren weiteren Diebstahlsdelikten – sowohl in seiner Unterkunft als auch in einem Einkaufsmarkt, einem Kaufhaus und einem Supermarkt – wurde Farhad A. durch ein Messerdelikt auffällig.

Farhad A. greift Syrer mit Messer an

Im Februar 2017 in einem Dönerladen im Zentrum von Chemnitz soll Farhad A., weil keiner eine Zigarette für ihn hatte, ausgerastet sein. Dem Polizeiprotokoll zufolge hat er damals einem jugendlichen deutschen Gast ins Gesicht geschlagen und ist danach mit einem Messer auf den Döner-Verkäufer und den Syrer Orhan R. losgegangen.

Demnach fügte Farhad A. dem Syrer vier Stich- und Schnittverletzungen zu. Schließlich gelang es dem blutenden Opfer im Handgemenge mit Farhad A. das Tatmesser zu zerbrechen.

Damals wurden durch die Staatsanwaltschaft Chemnitz Ermittlungen gegen Farhad A. wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet. Das Verfahren ist bis heute nicht abgeschlossen, wie die Staatsanwaltschaft bestätigt.

Dann ging es weiter: „Focus-Online“ zufolge baute sich Farhad A. im März 2017 drohend vor einem jungen deutschen Mann auf, beleidigte und attackierte ihn. Einer jungen deutschen Frau schlug er demnach mit der flachen Hand ins Gesicht. Einer anderen deutschen Frau spuckte er ins Gesicht.

Drogen, Gewalt, Diebstahl – Farhad A. fällt nach Messerangriff weiter polizeilich auf

Im Juli 2017 wurde Farhad A. im Umgang mit Drogen auffällig. Bei ihm wurden 15 Gramm Marihuana gefunden, das er in Leipzig für 100 Euro gekauft haben soll. Das Amtsgericht Stollberg verurteilte ihn für das Vergehen zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten auf Bewährung.

Im August 2017 folgte die Bedrohung eines 16-Jährigen mit den Worten: „Wenn die Polizei nicht hier wäre, würde ich Dich totschlagen!“ Ein weiteres Gewaltdelikt gegenüber einem Mitbewohner in einem Flüchtlingsheim folgte.

Auf den 25. zum 26. August – der Nacht, in der Daniel H. durch Messerstiche ums Leben gekommen ist – hat sich Farhad wahrscheinlich aus Deutschland abgesetzt. Seitdem wird er per europäischen Haftbefehl gesucht – auf dem Fahndungsplakat steht: „Vorsicht, der Verdächtige könnte bewaffnet sein!“

Farhad A. in Deutschland geduldet

Warum wurde Farhad A. nicht schon vorher aus Deutschland abgeschoben?

Bereits im Januar 2017 lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) den Asylantrag von Farhad A. ab und erklärte, dass kein Abschiebungsverbot vorliege. Farhad A. erhob im Februar 2017 gegen den BAMF-Bescheid Klage beim Verwaltungsgericht Chemnitz. Das Verwaltungsgericht traf bis zum Messermord im August 2018 keine Entscheidung zu dem Fall. Im Oktober 2018 wurde das Verfahren eingestellt, weil der Kläger „nach unbekannt“ verzogen sei, berichtet „Focus-Online“.

Trotz des Negativbescheids vom BAMF soll Farhad A. bis zum 12. Juli 2018 eine Duldung (Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung) erhalten haben. (er)



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