Muslimischer Polizist verweigert Kollegin den Handschlag – 1.000 Euro Geldbuße

Er verbeugte sich mit der Hand auf dem Herzen, aber die Hand wollte er seiner Kollegin nicht geben. Deshalb muss ein muslimischer Polizist nun Strafe zahlen.
Titelbild
Polizeistreife (Symbolbild).Foto: Carsten Koall/Getty Images
Epoch Times20. März 2018

Zu einer Geldbuße von 1.000 Euro ist ein muslimischer Polizist verurteilt worden, weil er seiner Kollegin den Handschlag verweigerte.

Im Mai 2017 hatte sich der Polizist bei seiner Beförderungsfeier in Montabaur (Rheinland-Pfalz) geweigert der Frau die Hand zu geben – aus religiösen Gründen. Die „Basler Zeitung“ berichtete.

Statt eines Handschlages verbeugte sich der Polizist mit seiner Hand auf dem Herzen. Um nicht entlassen zu werden, musste sich der Mann nun schriftlich verpflichten Frauen künftig die Hand zu geben, teilte das Polizeipräsidium Koblenz am Freitag mit.

Der Muslim unterzeichnete eine weitere Erklärung, wonach er sich zur „freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ bekenne und „Frauen ohne Ausnahme und Vorbehalte als gleichberechtigt“ ansehe, heißt es weiter.

„Bei einem Verstoß gegen seine Dienst- und Treuepflichten hat er mit der Entfernung aus dem Dienst zu rechnen“, so das Polizeipräsidium.

Die politische Treuepflicht setzt voraus, dass sich der Beamte durch sein gesamtes Verhalten zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennt und für deren Einhaltung eintritt. Diese Pflicht betrifft nicht nur das dienstliche, sondern auch außerdienstliches Verhalten des Beamten. (er)

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