Mutmaßlicher russischer Raketenspion vor Gericht

Geheimdienst, Agent, Spionage: Das Vokabular klingt wie aus dem Kalten Krieg. In München steht nun ein Wissenschaftler vor Gericht, der an der Augsburger Uni für den russischen Geheimdienst spioniert haben soll.
Ein Wissenschaftler soll Informationen über die Ariane-Raketen an den russischen Geheimdienst weitergegeben haben.
Ein Wissenschaftler soll Informationen über die Ariane-Raketen an den russischen Geheimdienst weitergegeben haben.Foto: S Martin/ARIANESPACE/epa/dpa/Archiv
Epoch Times17. Februar 2022

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Er soll an der Universität gearbeitet und für den russischen Geheimdienst spioniert haben: Am Donnerstag beginnt vor dem Oberlandesgericht (OLG) München der Prozess gegen einen jungen Wissenschaftler, dem Spionage im Bereich der Raketenforschung vorgeworfen wird.

Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hat ihn wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit angeklagt. Der russische Geheimdienst habe über ihn vor allem Informationen über die europäische Trägerrakete Ariane bekommen wollen.

Bis zu seiner Festnahme am 18. Juni 2021 hatte der damals 29 Jahre alte Russe als wissenschaftlicher Mitarbeiter für einen naturwissenschaftlich-technischen Lehrstuhl der Universität Augsburg gearbeitet.

Laut Bundesanwaltschaft soll der russische Auslandsnachrichtendienst SWR spätestens im Herbst 2019 Kontakt zu dem Angeklagten aufgenommen haben. „Das Aufklärungsinteresse des Nachrichtendienstes lag insbesondere in den verschiedenen Entwicklungsstufen der europäischen Trägerrakete Ariane und der Werkstoffforschung des Angeschuldigten“, teilte die Bundesanwaltschaft zur Anklageerhebung im Januar mit.

2500 Euro für Weitergabe von Informationen

Ab Ende November 2019 habe es regelmäßige persönliche Treffen zwischen dem Angeschuldigten und einem russischen Führungsoffizier gegeben. Der junge Mann habe dabei Informationen zu Forschungsprojekten aus dem Bereich Luft- und Raumfahrttechnologie weitergegeben, insbesondere von den verschiedenen Ariane-Entwicklungsstufen. Dafür habe er insgesamt 2500 Euro erhalten.

Bei der Festnahme des Mannes im Juni vergangenen Jahres hatte die Bundesanwaltschaft von drei Treffen gesprochen. Zumindest bei zwei dieser Treffen habe der Wissenschaftler gegen Bargeld Informationen „aus dem Herrschaftsgebiet der Universität“ weitergegeben.

Spionagefälle landen eher selten vor Gericht. Nach Angaben des bayerischen Justizministeriums wurde in den Jahren 2016 bis 2020 im Freistaat nur ein Angeklagter im Bereich der klassischen Spionage (in Abgrenzung vor allem zur Wirtschaftsspionage) verurteilt – und zwar im Jahr 2018. Auch die Bundesanwaltschaft, die herausgehobene Fälle an Gerichten überall in Deutschland zur Anklage bringt, zählt nur etwas mehr als eine Handvoll Anklagen in den vergangenen Jahren. (dpa/red)



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