Gericht: In Sachsen aufgestellter Corona-Gedenkstein kann bleiben

Ein in Sachsen aufgestellter „Gedenkstein“ mit Bezug zur Coronakrise kann stehen bleiben. Das entschied das Oberverwaltungsgericht in Bautzen in einem am Dienstag veröffentlichen Beschluss.
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Dieser Stein steht auf einem Privatgrundstück in Zinnwald-Georgenfeld.Foto: Freie Sachsen/Screenshot Telegram
Epoch Times20. Juni 2023

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Die kritisierte Inschrift auf dem grabsteinähnlichen Monument sei von der Meinungsfreiheit gedeckt, befand das Gericht. Es kippte damit eine anderslautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden. (Az 6 B 83/23)

Aufgestellt worden war der rund zwei Meter hohe Stein im April von der Partei Freie Sachsen auf einem Privatgrundstück in Zinnwald, an dem ein Wanderweg vorbeiführt. Seitdem sorgt er für Streit. Der Stein trägt die Inschrift „Zur Erinnerung an die Opfer des Corona-Impfexperiments und der Zwangsmaßnahmen des Kretschmer-Regimes“.

Die Polizei verpflichtete die Partei per Verfügung, die Schrift abzudecken und den Stein bis Ende Mai zu entfernen. Ein dagegen gerichteter Antrag der Partei hatte vor dem Verwaltungsgericht Dresden keinen Erfolg. Das Gericht sah einen Anfangsverdacht des Straftatbestands der Verunglimpfung des Staats und seiner Symbole und einer gegen Personen des politischen Lebens gerichteten Beleidigung. Damit liege die für polizeiliches Einschreiten erforderliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit vor, befand das Verwaltungsgericht.

Dem folgte das Oberverwaltungsgericht nun nicht. Die Aufschriften auf dem Grabstein seien vom Grundrecht der Meinungsfreiheit geschützt und erfüllten deshalb keine Straftatbestände. Dabei komme es nicht darauf an, ob die Äußerung als wertvoll oder wertlos, richtig oder falsch, gefährlich oder harmlos, abzulehnen oder billigenswert eingeschätzt werde.

Die Inschrift enthalte Kritik an den Coronaimpfungen und indirekt auch an den staatlichen Infektionsschutzmaßnahmen während der Pandemie. Nicht im Vordergrund stehe hingegen die persönliche Herabsetzung des sächsischen Ministerpräsidenten Michael Kretschmer (CDU) und der Staatsminister, erklärte das OVG.

Die Äußerungen seien zwar abwertend für die Landesregierung, bezögen sich aber auf den politischen Meinungskampf. Auch demokratische Politiker müssten sich daher den in der Bezeichnung „Regime“ enthaltenen Vorwurf gefallen lassen. Daran ändere auch nichts, dass der Stein im öffentlichen Raum stehe. Der Beschluss kann nicht angefochten werden.

Die Kleinstpartei Freie Sachsen wurde 2021 vom Landesverfassungsschutz als rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Die Freien Sachsen mobilisierten in der Pandemiekrise gegen die Coronamaßnahmen der Regierung und beteiligten sich führend an den sachsenweit zahlreichen Protesten. (afp/yz)



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