Prozess in Dresden: Syrer vergewaltigte Sozialarbeiterin – Weitere 14 Drogendelikte anhängig

Der Prozess um die Vergewaltigung einer Dresdner Sozialarbeiterin während ihres Dienstes in einer Flüchtlingswohnung begann bereits letzte Woche. Erneut kommt die Frage der Sicherheit von Sozialarbeitern in der Flüchtlingsarbeit auf den Tisch.
Von 6. März 2018

Der abscheuliche Fall trug sich am Donnerstagnachmittag, 23. November 2017, in Dresden-West zu. Erst am darauf folgenden Sonntag berichtete die Polizei von dem Vorfall in der Dresdner Friedrichstadt.

Die 44-jährige Geschädigte (Deutsche) begab sich in ihrer Funktion als Sozialarbeiterin in die Wohnung des 20-jährigen, syrischen Tatverdächtigen. Dieser verging sich schließlich gegen den Willen der Frau sexuell an ihr bis hin zum vollendeten Geschlechtsakt.“

(Polizeibericht)

Der Polizei Sachsen war der Fall offenbar äußerst unangenehm. In einer harmlos wirkenden Sammelmeldung über „Einbrüche und weitere Meldungen“ wurde dann dennoch über die schwere Straftat berichtet.

Prozess gegen Omasr A.

Vergangene Woche Mittwoch begann nun der Prozess gegen den inzwischen 21-jährigen Syrer Omasr A. vor dem Jugendschöffengericht am Amtsgericht in Dresden. Wie die „Bild“ berichtet, soll sich der Asylbewerber sogar mehrfach an der Frau vergangen haben.

Seit der Tat im November sitze der Syrer bereits in Untersuchungshaft in der JVA Regisbreiting. Wie die „Bild“ weiter herausfand, werde dem jungen Geflüchteten zudem 14-facher Drogenhandel vorgeworfen.

Öffentlichkeit ausgeschlossen

Die Öffentlichkeit wurde noch vor der Anklageverlesung vom Prozess ausgeschlossen, was auf entsprechende Anträge der Verteidigung des Syrers sowie der Nebenklage (Opferanwalt) zurückzuführen war. Beide Parteien plädierten auf die schutzwürdigen Interessen ihrer Mandanten.

Der Ausschluss galt dann auch für die anderen Anklagepunkte, jene, die nichts mit der Vergewaltigung zu tun hatten, so die „Dresdner Neue Nachrichten“. Es soll bis zum 4. April zu drei weiteren Verhandlungstagen kommen.

Caritas forderte Sicherheitskonzept

Der Fall hatte für heftige Diskussionen bezüglich der Sicherheit von Sozialarbeitern in Flüchtlingsheimen gesorgt. Laut „DNN“ forderte die Caritas:

Es sollte möglich sein, bestimmte Klienten, die bereits bei früheren Terminen ausfällig geworden seien oder sich gewalttätig verhalten haben, zu zweit aufzusuchen.“

(Caritas)

Allerdings würden dazu die Kapazitäten nicht ausreichen, da jeder Sozialarbeiter in Dresden im Durchschnitt 80 Migranten betreue.

München stoppte Beratung in Notunterkünften

Bereits kurz vor der Tat in Dresden stoppte das Münchner Sozialreferat offiziell die Beratung und Hilfe in Notunterkünften. Wie die „Süddeutsche Zeitung“ berichtete, sollen dass die Erzieherinnen der Kinder- und Jugendarbeit abgezogen worden sein – aus Sicherheitsgründen.

Ein SPD-Stadtrat weichte die Sicherheitsbestimmung daraufhin wieder auf, sodass fortan zwei Sozialarbeiter zusammen zu Terminen in Flüchtlingsheime ohne Security gehen sollten.



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