Prozess Mordfall Maria L.: Bei Bericht über Koranschule muss Öffentlichkeit draußen bleiben

Im Prozess um den Mord an der Studentin Maria L. in Freiburg hat der Angeklagte überraschend umfangreich ausgesagt. Die Richter entschieden, dass die Öffentlichkeit bei Angaben zum Besuch einer Koranschule, zu den genauen Gründen für seine Ausreise und zur "Sexualbiografie" ausgeschlossen wird.
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Eine junge Medizinstudentin aus Freiburg wurde Mitte Oktober am Fluss Dreisam in Freiburg missbraucht und getötet. Links unten: Der Täter Hussein K..Foto: Patrick Seeger/Archiv/dpa
Epoch Times5. September 2017

15:50 Umfangreiche Aussage des Angeklagten

Im Prozess um den Mord an der Studentin Maria L. in Freiburg hat der Angeklagte überraschend umfangreich ausgesagt. Der wegen Mordes angeklagte Hussein K. beschrieb am Dienstag vor dem Landgericht zunächst seine Kindheit in Afghanistan sowie Flucht und Ankunft in Deutschland. Er will sich auch zu dem Vorwurf äußern, im Oktober 2016 die 19-jährige Maria L. getötet zu haben.

Zum Beginn des Verfahrens kündigte der Anwalt des Angeklagten, Sebastian Glathe, unerwartet an, dass sich sein Mandant äußern werde. Er beantragte zugleich, die Öffentlichkeit bei den Aussagen des Angeklagten zu seinen persönlichen Verhältnissen auszuschließen. Diesem Antrag folgte das Gericht zum Teil. Die Richter entschieden, dass die Öffentlichkeit bei Angaben zum Besuch einer Koranschule, zu den genauen Gründen für seine Ausreise und zur „Sexualbiografie“ ausgeschlossen wird.

K. schilderte daraufhin zunächst drei Stunden lang seinen Lebensweg bis zu seiner Ankunft und den ersten Monaten in Deutschland. Er gab an, in Afghanistan geboren und 19 Jahre alt zu sein. Seine Herkunft war bislang nicht eindeutig geklärt, an verschiedenen vorliegenden Altersangaben gab es erhebliche Zweifel.

Der Angeklagte räumte nun ein, dass er bei seiner Ankunft in Deutschland Ende 2015 angegeben habe, 16 Jahre alt zu sein. Er habe als Minderjähriger gelten wollen, weil die Situation für diese besser sei. Tatsächlich sei er 18 Jahre alt gewesen. Richter und Staatsanwaltschaft fragten dennoch mehrfach und detailliert nach seinem Alter zu verschiedenen Zeitpunkten in seinem Leben und brachten dabei auch Zweifel an seinen Angaben zum Ausdruck.

Das Alter spielt eine entscheidende Rolle in dem Verfahren, weil auch das Strafmaß davon beeinflusst werden könnte. Vor dem Landgericht wird vor der Jugendkammer verhandelt. Auch Heranwachsende, die schon 18, aber noch nicht 21 Jahre alt sind, können nach Jugendstrafrecht verurteilt werden.

Nach eigener Darstellung ging K. etwa im Alter von zwölf oder 13 Jahren zunächst in den Iran, wo sein älterer Bruder lebte. Dort arbeitete er demnach schwarz in einer Metallfabrik, bevor er in die Türkei flüchtete. Von dort aus gelangte er schließlich nach Griechenland. Dort saß er auch im Gefängnis, zu den genauen Gründen dazu wollte er sich zunächst nicht äußern. Im Vorfeld war die Rede davon, dass er wegen einer Gewalttat an einer Frau in Haft saß.

Nach seiner Haftentlassung flüchtete er laut seiner Schilderung über Serbien und Österreich nach Deutschland. Er habe eigentlich nach Schweden reisen wollen, sagte K. vor Gericht. Er kam aber nach Freiburg, wo er schließlich bei einer Familie lebte und auch eine Schule besuchte. Vor und nach der Schule habe er viel Haschisch geraucht und viel Alkohol getrunken, sagte der Angeklagte.

Die Staatsanwaltschaft legt dem im Dezember festgenommenen K. Mord und schwere Vergewaltigung zur Last. Er soll die 19-jährige Maria L. im Oktober vergangenen Jahres vergewaltigt und danach bewusstlos in den Fluss Dreisam gelegt haben, wo sie ertrank. Am Dienstagnachmittag will sich der Angeklagte auch noch dazu äußern. (afp)

12:53 Hussein K. hat beim Alter nicht die Wahrheit gesagt

Der wegen Mordes an einer Studentin in Freiburg angeklagte Hussein K. hat zugegeben, über sein Alter gelogen zu haben. Bei der Ankunft in Deutschland im Jahr 2015 sei er bereits 18 und nicht, wie damals von ihm behauptet, 16 Jahre alt gewesen. Sein Alter ist eine zentrale Frage im Prozess. Nach Auffassung der Ankläger ist K. sogar mindestens 22. Papiere mit Geburtsdatum oder Angaben zur Herkunft gibt es nicht. K. soll im Oktober eine 19-Jährige in Freiburg vergewaltigt und getötet haben. (dpa)

11:35 Teil-Ausschluss der Öffentlichkeit im Prozess

Im Mordprozess gegen Hussein K. wird die Öffentlichkeit in Teilen ausgeschlossen. Die Zuschauer müssen den Saal verlassen, während der Beschuldigte unter anderem Angaben zu seiner Sexualbiografie machen will. Weitere Angaben zur Person des Angeklagten will das Landgericht Freiburg aber öffentlich besprechen lassen. (dpa)

10:08 Angeklagter Huseen K. kündigt Aussage an

Im Prozess um den Mord an der Studentin Maria L. in Freiburg hat der Angeklagte überraschend eine Aussage angekündigt. „Ich werde aussagen“, sagte der mutmaßliche Täter Huseen K. am Dienstag vor dem Landgericht Freiburg. Sein Anwalt beantragte aber zugleich, die Öffentlichkeit bei der Befragung zu den persönlichen Verhältnissen seines Mandanten auszuschließen.

Die Staatsanwaltschaft legt dem mutmaßlich aus Afghanistan stammenden K., der im Dezember festgenommen wurde, Mord und schwere Vergewaltigung zur Last. Er soll die 19-jährige Maria L. im Oktober vergangenen Jahres vergewaltigt und danach bewusstlos in den Fluss Dreisam gelegt haben, wo sie ertrank.

Der Fall sorgte bundesweit auch für Aufsehen, weil sich der Tatverdächtige Ende 2015 als Asylbewerber in Deutschland hatte registrieren lassen und unmittelbar davor in Griechenland vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen worden war.

Der Verteidiger des Angeklagten, Sebastian Glathe, beantragte einen teilweisen Ausschluss der Öffentlichkeit bei der Befragung zu dessen persönlichen Verhältnissen. Sein Mandant habe sich „kurzfristig entschlossen, dass er sich entgegen früherer Entscheidungen äußern wird“. Bei der Befragung zu seinen persönlichen Verhältnissen seien aber Äußerungen zu seinem Intimbereich zu erwarten.

Die Staatsanwaltschaft und der Anwalt der Nebenklage, der die Eltern des Opfers vertritt, wandten sich gegen einen Ausschluss der Öffentlichkeit. Das Gericht unterbrach daraufhin die Verhandlung, um darüber zu entscheiden, ob K. öffentlich vernommen wird oder nicht. (afp)

9:00 Prozess zum Mordfall Maria L. in Freiburg begonnen

Unter strengen Sicherheitsvorkehrungen hat vor dem Landgericht Freiburg am Dienstag der Prozess um den Mord an der Studentin Maria L. begonnen. Der unter Mordanklage stehende mutmaßliche Täter soll die 19-Jährige im Oktober vergangenen Jahres vergewaltigt und danach bewusstlos in den Fluss Dreisam gelegt haben, wo sie ertrank.

Der mutmaßlich aus Afghanistan stammende Huseen K., der im Dezember festgenommen wurde, muss sich deshalb wegen des Verdachts des Mordes und der Vergewaltigung vor Gericht verantworten. Der Fall sorgte bundesweit auch für Aufsehen, weil sich der Tatverdächtige Ende 2015 als Asylbewerber in Deutschland hatte registrieren lassen und unmittelbar davor in Griechenland vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen worden war.

Im Oktober vergangenen Jahres wird in Freiburg im Wasser der Dreisam die 19-jährige Studentin Maria L. tot aufgefunden. Sie wurde vergewaltigt und ertrank. Der Fall erschüttert die Menschen in der idyllischen Studentenstadt. Doch erst als im Dezember ein Flüchtling als mutmaßlicher Täter festgenommen wird, redet das ganze Land über den Fall. Ab Dienstag muss er sich vor Gericht verantworten.

Dem mutmaßlich aus Afghanistan stammenden Verdächtigen werden Mord und schwere Vergewaltigung vorgeworfen. Er soll in der Nacht zum 16. Oktober laut Staatsanwaltschaft Maria L. angegriffen, gewürgt und vergewaltigt haben. Danach soll er sein bewusstloses Opfer in dem Fluss Dreisam abgelegt haben, wo sie ertrunken sei. Die Anklage wirft Huseen K. deshalb vor, dass er die junge Frau „heimtückisch und zur Befriedigung des Geschlechtstriebs“ getötet habe.

Nach seiner Festnahme sorgte bundesweit vor allem aber für Aufregung, dass der Tatverdächtige sich Ende 2015 in Deutschland als Asylbewerber registrieren ließ und unmittelbar davor in Griechenland vorzeitig aus einer Haft entlassen worden war. Diese verbüßte er dort wegen versuchten Mordes an einer Frau. Erregte Debatten über die Flüchtlingspolitik und internationale Zusammenarbeit waren die Folgen.

Nun beginnt am Dienstag vor dem Landgericht die juristische Aufarbeitung des Falls. Verhandelt wird vor der Jugendkammer des Gerichts. Das genaue Alter des Angeklagten ist allerdings unklar. Er selbst gab dies mit 17 Jahren an, nach Überzeugung des Gerichts war er zum Tatzeitpunkt mindestens 19 Jahre alt. Er gilt damit juristisch auf jeden Fall als Heranwachsender, weshalb öffentlich verhandelt werden soll. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits erwachsen war.

Das Alter des Angeklagten dürfte in dem Prozess eine entscheidende Rolle spielen, weil das mögliche Strafmaß davon abhängt. Auch Heranwachsende, die schon 18, aber noch nicht 21 Jahre alt sind, können nach Jugendstrafrecht verurteilt werden. Dafür muss das Gericht zu der Auffassung kommen, dass ein Angeklagter zur Tatzeit nach seiner Entwicklung einem Jugendlichen gleichstand.

Welches Recht angewendet wird, hat jedenfalls erheblichen Einfluss auf den Strafrahmen. Im Erwachsenenstrafrecht steht auf Mord eine lebenslange Freiheitsstrafe, im Jugendstrafrecht eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren oder bei Heranwachsenden bei einer besonderen Schwere der Schuld von 15 Jahren.

Die Eltern von Maria L. sind Nebenkläger in dem Verfahren. Sie wollten ihren Beitrag leisten, „dass der Rechtsstaat die Tat an unserer Tochter vollständig aufklärt und angemessen ahndet“, erklärten sie über ihren Anwalt „Focus Online“.

Zur Tat, zum Angeklagten und zur Diskussion über Kriminalität von Flüchtlingen wollen sie sich demnach nicht äußern. Unklar ist auch, ob sie am Dienstag oder an anderen Verhandlungstagen im Gerichtssaal sitzen werden. Bis Mitte November ist der Prozess bereits terminiert, 45 Zeugen und zehn Sachverständige sind geladen. (afp)



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