Sozialverbände warnen vor Verschlechterungen für minderjährige Flüchtlinge

Sozialverbände und Kinderhilfsorganisationen befürchten eine Verschlechterung der Versorgung von minderjährigen Flüchtlingen in Deutschland.
Titelbild
Flüchtlingskinder.Foto: THOMAS COEX/AFP/Getty Images
Epoch Times11. April 2017

Sozialverbände und Kinderhilfsorganisationen haben die Bundesregierung davor gewarnt, die Versorgung minderjähriger Flüchtlinge in Deutschland zu verschlechtern.

Ein am Mittwoch im Kabinett zur Beratung anstehender Gesetzentwurf solle die Möglichkeit schaffen, Standards bei der Aufnahme und Betreuung von geflüchteten Kinder und Jugendlichen abzusenken, hieß es in einer am Dienstag veröffentlichten Erklärung mehrerer Verbände. Das Bundesfamilienministerium wies die Vorwürfe zurück.

Künftig solle es den Ländern erlaubt sein, die Kostenerstattungen an Kommunen einzustellen, wenn es keine gesonderten Rahmenverträge für Spezialeinrichtungen für Flüchtlinge gebe, heißt es in der Erklärung, die unter anderem vom Deutschen Kinderhilfswerk, dem Paritätischen Gesamtverband und dem Deutschen Kinderschutzbund mitgetragen wird.

Nach Einschätzung des Paritätischen Gesamtverbandes verstößt das Gesetzesvorhaben gegen den Gleichheitsgrundsatz. Es dürfe kein Unterschied zwischen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und in Deutschland geborenen Kindern und Jugendlichen gemacht werden, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Verbandes, Ulrich Schneider.

Eine Sprecherin des Bundesfamilienministeriums erklärte, mit der vorgeschlagenen Neuregelung werde keineswegs ein Zwei-Klassen-Recht in der Kinder- und Jugendhilfe eingeführt. Unbegleitete Minderjährige müssten wie bisher die Leistung erhalten, die sie benötigen, erklärte sie.

Bei der Betreuung der unbegleiteten Flüchtlinge sollten die Länder aber künftig mehr Mitsprache erhalten. Ihnen werde jetzt die Möglichkeit eröffnet, dazu Landesrahmenverträge mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Leistungserbringern abzuschließen. Diese Vereinbarungen seien jedoch nicht Voraussetzung für die Gewährung einer Leistung.

Die umstrittene Regelung ist Teil des Gesetzentwurfs für einen besseren Kinder- und Jugendschutz, den die Bundesregierung am Mittwoch auf den Weg bringen will. Es soll beispielsweise die Familiengerichte in die Lage versetzen, den dauerhaften Verbleib eines Kindes in einer Pflegefamilie anzuordnen.

Im Bereich des Kinderschutzes soll die Zusammenarbeit von Jugendämtern und Gesundheitswesen verbessert werden, etwa bei Verdacht auf Kindesmissbrauch. Die Einsichtnahme in Führungszeugnisse von ehrenamtlichen Betreuern soll praxistauglicher geregelt werden.

In dem Gesetzentwurf ist zudem eine bessere Beratung von Kindern und Jugendlichen vorgesehen. Sie sollen einen uneingeschränkten Anspruch auf Beratung durch die Kinder- und Jugendhilfe erhalten. Die Beratungsstelle oder das Jugendamt müssen nicht wie bisher zuerst prüfen, ob eine Not- oder Konfliktlage besteht, bevor es dem Kind unabhängig von den Eltern hilft. (afp)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion