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Respektvolles Verhalten

Vom Bußgeld bis Rauswurf: Klöckner will mehr Ordnung im Bundestag

Heute will der Bundestag seine 45 Jahre alte Geschäftsordnung ändern. Es geht um Zwischenrufe, Fehlzeiten und namentliche Abstimmungen – ebenso wie das Verhalten in Ausschüssen. Auch die Wahl von Vizepräsidenten ist ein Thema. Was wird geändert?

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Nicht immer sind Bundestagssitzungen voll besucht – wie hier am 18.09.2025.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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Beleidigungen im Plenum, Störungen in Ausschusssitzungen und unerlaubtes Fehlen: Im Bundestag sollen Abgeordnete bald härter bestraft werden, die sich nicht an die Hausregeln halten.
Dazu will das Parlament am Donnerstagabend eine Neufassung seiner rund 45 Jahre alten Geschäftsordnung beschließen. Eine Übersicht über die Änderungen:

Ordnungsrufe

Abgeordnete erhalten Ordnungsrufe, wenn sie sich etwa bei einer Rede im Ton vergreifen oder während der Rede eines anderen Parlamentariers zum Beispiel beleidigende Zwischenrufe abgeben.
Wenn ein Abgeordneter während einer Sitzung drei Ordnungsrufe kassiert, soll er künftig von Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) oder ihren Stellvertretern für den Rest der Sitzung aus dem Saal geworfen werden können.
Wer innerhalb von drei Sitzungswochen drei Ordnungsrufe bekommen hat, soll zudem ein Ordnungsgeld von 2.000 Euro zahlen, im Wiederholungsfall 4.000 Euro. Das soll „bei einer nicht nur geringfügigen Verletzung der Ordnung oder der Würde des Bundestages“ auch ohne vorherigen Ordnungsruf möglich sein, wie es in dem Gesetz heißt. Im begründeten Einzelfall soll das Präsidium ein ausgeschlossenes Mitglied auch von Wahlen und namentlichen Abstimmungen fernhalten können.

Ausschüsse

Auch bei Ausschusssitzungen sollen pöbelnde Abgeordnete bald rausfliegen können. Den jeweiligen Ausschussvorsitzenden soll erlaubt werden, einen Parlamentarier von der Sitzung ausschließen zu dürfen, nachdem er sich eine „gröbliche Verletzung der Ordnung oder der Würde des Bundestages“ erlaubt hat.  Voraussetzung ist, dass zwei Drittel der anwesenden Ausschussmitglieder dem Rauswurf zustimmen.

Vizepräsidentenwahl

Auch mit einer Verfahrensänderung bei der Wahl seines Präsidiums reagiert der Bundestag auf das Erstarken der AfD, die inzwischen die zweitstärkste Fraktion stellt. Mit einer Änderung soll deutlich gemacht werden, dass das Vizepräsidentenamt von der freien und geheimen Wahl durch den Bundestag abhängt.
Dieser Grundsatz soll höherrangig sein als das sogenannte Grundmandat, wonach jede Fraktion mindestens einen Vizepräsidenten stellen sollte. Auf diese Regelung hatte sich regelmäßig die AfD berufen. Diese hatte regelmäßig eigene Kandidaten zur Wahl der Vizepräsidenten aufgestellt, war aber immer an der Blockade der anderen Fraktionen gescheitert.
Neu ist auch ein Passus zur Abwahl von Vizepräsidenten. Die Abstimmung über die Abwahl soll einen Antrag von mindestens der Hälfte der Abgeordneten voraussetzen. Bei der Abstimmung selbst müssen mindestens zwei Drittel der Abgeordneten für die Abwahl stimmen.

Namentliche Abstimmungen

Bei Voten im Bundestag können Fraktionen schon jetzt beantragen, dass namentlich abgestimmt wird. Dann läuft die Wahl nicht per Handzeichen ab, sondern indem Stimmkarten in im Bundestagsfoyer aufgestellte Urnen geworfen werden. Das Verfahren wird meistens bei politisch umstrittenen Vorhaben angewendet.
Weil dafür nach Möglichkeit alle oder ein Großteil der Abgeordneten im Bundestag sein sollten und das eine gewisse Flexibilität voraussetzt, soll der Antrag auf namentliche Abstimmung künftig spätestens zu Beginn eines Sitzungstages vorliegen. Bisher war das auch kurzfristig möglich.

Fehlzeiten

Wer unentschuldigt fehlt, soll künftig weniger Geld bekommen. Derzeit wird die sogenannte Kostenpauschale der Abgeordneten um 200 Euro gesenkt, wenn sie unentschuldigt an einem Plenartag fehlen, mit Entschuldigung werden nur 100 Euro gestrichen.
Bald sollen die Sätze verdoppelt werden. Die Kürzung um 20 Euro bei nachgewiesener Krankheit oder Krankenhausaufenthalt soll erhalten bleiben. Weiterhin nicht gekürzt werden soll diese Pauschale während des Mutterschutzes oder Krankheit eines im Haushalt lebenden Kindes unter 14 Jahren.
Die Kostenpauschale von derzeit steuerfrei 5.350 Euro erhalten Abgeordnete für Mehrausgaben ihres Mandats, also etwa eine Zweitwohnung in Berlin, Fahrten im Wahlkreis und die Unterhaltung eines Wahlkreisbüros. Fehlt der Abgeordnete bei Wahlen mit Namensaufruf und namentlichen Abstimmungen, sollen künftig unabhängig von einer Entschuldigung 200 Euro statt bisher 100 Euro von der Pauschale abgezogen werden. Eine Ausnahme gilt bei genehmigter Dienstreise. (afp/red)

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