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Widerruf im Mordfall Lübcke! Tatverdächtiger Stephan E. zieht Geständnis zurück - Neuer Haftbefehl vom Bundesgerichtshof

Handelt es sich bei dem Widerruf des Geständnisses vom 25. Juni im Verhör durch die Polizei um einen taktischen Zug nach einem Verteidigerwechsel oder steckt mehr dahinter?

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Trauerfeier für Walter Lübcke in Kassel. Mehr als 1300 Trauergäste sind in die Martinskirche gekommen, um von dem nordhessischen Regierungspräsidenten Abschied zu nehmen, der in der Nacht zum 2. Juni auf der Terrasse seines Wohnhauses erschossen worden war.

Foto: Swen Pförtner/dpa

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„Mein Mandant hat heute sein Geständnis widerrufen. Mehr werde ich dazu im Moment nicht sagen“, zitiert die „Bild“ den Anwalt des Tatverdächtigen im Mordfall an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke.
„Auf Antrag meines Mandanten hat es einen Verteidigerwechsel gegeben. Ich wurde als Pflichtverteidiger durch den BGH beigeordnet.“
(Frank Hannig, Rechtsanwalt, Dresden)
Zuvor hatte die Bundesanwaltschaft gerade erst einen neuen Haftbefehl gegen den Mann erwirkt. Es bestehe der dringende Tatverdacht des Mordes, teilte die Karlsruher Behörde mit.
Der 45-jährige Stephan E. wurde nach Angaben der Bundesanwaltschaft (GBA) am Dienstagvormittag mit dem Hubschrauber auf das Gelände der GBA geflogen und von dort aus weiter zum Bundesgerichtshof (BGH) gebracht, wo der dem Ermittlungsrichter vorgeführt wurde. Dieser verkündete dem Beschuldigten den Haftbefehl und ordnete den Vollzug der Untersuchungshaft an.
Der neue Haftbefehl ersetze den Haftbefehl des Amtsgerichts Kassel, auf dessen Grundlage sich der Beschuldigte bereits seit dem 16. Juni in Untersuchungshaft befand, so die Bundesanwaltschaft weiter.
(dts/sm)

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