„Krone“: Vier von zehn untersuchten Asylbewerbern in Österreich fälschten ihr Alter

Aktueller Mordprozess um vermeintlich minderjährigen Afghanen - Auch in Deutschland zeigen Untersuchungen oft gefälschtes Alter von Asylwerbern.
Titelbild
Bei vier von zehn untersuchten Asylbewerbern in Österreich wurden Unregelmäßigkeiten bei den Altersangaben entdeckt. (Symbolbild.Foto: Sean Gallup/Getty Images
Epoch Times20. Januar 2019

Eine Untersuchung in Österreich ergab, dass vier von zehn untersuchten Asylbewerbern sich beim Alter jünger machen als sie sind, um ihre Chancen auf Asyl zu erhöhen, berichtet die „Kronen-Zeitung“.

„Vor mir saß jüngst ein gestandener Mann aus Pakistan, mit Vollbart – er behauptete, er sei 16“, so ein Beamter aus der österreichischen Ausländerbehörde, schreibt die Kronen-Zeitung.

So sollen allein 2017 bei 867 Altersfeststellungen durch das Röntgen der Handwurzel sowie körperliche, zahnärztliche und radiologische Untersuchungen 347 angeblich minderjährige Asylwerber gefunden, die nachweislich schon erwachsen waren.

Im Jahr 2016 fanden sich laut „Krone“-Bericht unter 2.252 untersuchten Minderjährigen 919 Erwachsene. 2015 waren 832 Erwachsene unter den vermeintlichen Jugendlichen entdeckt worden. Altersfeststellungen sind auch für die Strafverfolgung relevant, da das Jugendstrafrecht milder ausfällt als das Erwachsenenstrafrecht.

Altersuntersuchung bei Afghanen ergab Mindestalter von 21

Aktuell hat in einem Mordprozess eine Altersuntersuchung bei einem Afghanen Relevanz. Der Mann tötete 2017 seine Schwester in Wien mit 28 Stichen. Vor Gericht gab der Angeklagte zunächst an, 19 Jahre alt zu sein. Eine Untersuchung zur Altersfeststellung ergab dann jedoch, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt mindestens 21 Jahre alt gewesen sein muss. Der Afghane wurde daraufhin, nach Erwachsenenstrafrecht, zu lebenslanger Haft verurteilt.

Auch in Deutschland kontroverse Diskussion

In Deutschland ist im Zusammenhang mit dem Mordanfall an Mia V. aus Kandel (Rheinland-Pfalz) eine kontroverse Diskussion zur Altersfeststellung entstanden. Die Behörden waren beim Angeklagten Abdul D., einem mutmaßlichen Afghanen, aufgrund seiner eigenen Angabe zunächst von einem Alter von 15 Jahren zum Tatzeitpunkt ausgegangen.

Ein ärztliches Gutachten zeigte später allerdings, dass der Täter zur Tatzeit wahrscheinlich 20 Jahre, höchstens 21 Jahre und mindestens 17,5 Jahre alt war. Das Gericht ging bei der weiteren Verhandlung vom Mindestalter, also 17,5, aus.

Daher wurde das Jugendstrafrecht mit der Höchststrafe von 10 Jahren Haft und Prozessausschluss der Öffentlichkeit angewandt. Nach Erwachsenenstrafrecht wäre eine lebenslange Haftstrafe möglich gewesen. Am 3. September 2018 wurde Abdul D. nach Jugendstrafrecht wegen Mordes und Körperverletzung zu achteinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. (er)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion