THC-haltig
BKA warnt vor Gefahren durch psychoaktive Stoffe in Lebensmitteln für Kinder

Ein Kind in einem Süßwarengeschäft. Symbolbild.
Foto: iStock
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat vor psychoaktiven Stoffen in Lebensmitteln und den damit verbundenen Risiken insbesondere für Kinder gewarnt. Süßigkeiten, Cornflakes oder andere Nahrungsmittel, die mit dem natürlichen Cannabinoid Tetrahydrocannabinol (THC) angereichert sind, bergen für Kinder „unkalkulierbare gesundheitliche Gefahren“, wie das BKA am Dienstag in Wiesbaden erklärte.
Die Behörde verwies auf Meldungen aus Irland, den USA und Kanada, wo es nach dem Konsum von solchen THC-haltigen Lebensmitteln in mehreren Fällen zu derart schwerwiegenden Vergiftungen bei Kindern und Teenagern gekommen war, dass diese im Krankenhaus behandelt werden mussten.
Die THC-haltigen Lebensmittel werden über Onlineshops sowie in sozialen Netzwerken vertrieben. Der Erwerb ist in Deutschland illegal. Beim Verzehr alltagsüblicher Mengen haben diese Lebensmittel eine berauschende Wirkung. Zumeist handelt es sich demnach um Süßigkeiten, Chips und Cornflakes, deren Verpackungen bekannten Markenprodukten nachempfunden sind. Kinder könnten die Produkte dadurch leicht verwechseln, warnte das BKA.
Die deutschen Polizei- und Zolldienststellen meldeten dem BKA bisher in 25 Fällen die Beschlagnahme von THC-haltigen Fruchtgummis und anderen Lebensmitteln aus elf Bundesländern. Im Labor wurde bisher ausschließlich das natürliche Cannabinoid THC nachgewiesen.
Allerdings berichtete Ende Oktober ein Münchner Institut über in Schweden und Irland entdeckte Fruchtgummis, die – anders als die bislang in Deutschland bekannt gewordenen Produkte – mit sogenannten Neuen Psychoaktiven Stoffen (NPS) versetzt waren. Sie enthielten synthetische Cannabinoide, die in Deutschland dem Neue-Psychoaktive-Stoffe-Gesetz oder dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen. In letzterem Fall ist der Besitz der Süßigkeiten strafbar. (afp/dl)
Kommentare
Noch keine Kommentare – schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.
0
Kommentare
Noch keine Kommentare – schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.