Bewusst einkaufen, richtig lagern: So verhindert man die Verschwendung von Lebensmitteln

Pro Jahr und Kopf landen 55 Kilogramm Lebensmittel im Müll. Dies kann bereits beim Einkauf eingedämmt werden.
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Verbrauchertipps zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen.Foto: Martin Schutt/dpa
Epoch Times6. August 2019

Wer kennt das nicht: Hier ein verfaulter Apfel, dort vertrocknetes Brot. Immer wieder landen Lebensmittel auf dem Müll.  Auch der Weltklimarat IPCC befasst sich derzeit mit den Auswirkungen des Klimawandels auf die Versorgung mit Lebensmitteln. In Deutschland landet ein erheblicher Teil des Essens ungenutzt in der Tonne. Die Produktion von Lebensmitteln verbraucht aber viele wertvolle Ressourcen.

Was ist das Problem?

In Privathaushalten landen dem Bundeslandwirtschaftsministerium zufolge pro Jahr und Kopf 55 Kilogramm Lebensmittel im Müll. Die Hälfte davon ist demnach vermeidbar. Obst und Gemüse machen etwa ein Drittel der vermeidbaren Lebensmittelabfälle aus. Es folgen Gekochtes, Brot und Backwaren, Getränke, Milchprodukte, Fertigprodukte sowie Fisch und Fleisch.

Für ein Kilogramm Rindfleisch werden laut Ministerium etwa 15.420 Liter Wasser benötigt und 13,3 Kilogramm CO2 ausgestoßen. Für ein Kilo Äpfel sind es immer noch 820 Liter Wasser und 550 Gramm CO2.

Wie können Bürger Lebensmittelverschwendung schon beim Einkauf vermeiden?

Das Landwirtschaftsministerium gibt dazu einige Tipps: So sollten die Bürger vor dem Einkauf planen und sich einen Einkaufszettel schreiben. Im Supermarkt sollten sie sich Zeit nehmen und nicht hungrig einkaufen. Sonst ist die Gefahr von Spontankäufen groß, die dann doch nicht gegessen werden. Verbraucher sollten sich etwa überlegen, wie viel Joghurt sie wirklich verbrauchen werden und im Zweifel lieber zur kleineren Packung greifen.

Wie werden Lebensmittel richtig gelagert?

Obst und Gemüse gehören im Kühlschrank ganz unten ins Gemüsefach, Fisch und Fleisch auf die unterste Ablage, Milchprodukte auf die mittlere, Käse und Speisereste auf die oberste. Eier, Butter und Getränke haben ihren Platz in der Tür. Mit Ausnahme von Obst und Gemüse sollte alles gut verpackt sein.

Nicht in den Kühlschrank gehören Brot, Speiseöle, Kartoffeln, Auberginen, Avocados, Tomaten und die meisten Südfrüchte. Kartoffeln und Zwiebeln brauchen einen trockenen, dunklen Ort. Brot bleibt in einer Brotbox oder einem Steinguttopf länger frisch. Käse am besten am Stück kaufen und in ein beschichtetes Papier einschlagen. Äpfel und Tomaten strömen Ethylengas aus, das andere Obst- und Gemüsesorten schneller reifen lässt, sie sollten deshalb separat gelagert werden. Angebrochene Packungen – Mehl, Reis oder Nüsse – in dicht schließende Behälter umfüllen. Geöffnete Konserven umfüllen und schnell verbrauchen.

Was tun bei Schimmel?

Verbraucher sollten ihre Vorräte regelmäßig kontrollieren und bei Schädlingsbefall (etwa Lebensmittelmotten) entsorgen. Bei Schimmelbildung ist laut Bundeszentrum für Ernährung Vorsicht angesagt: Bei Brot, Joghurt, Marmelade und Käse (Weich- wie Hartkäse) sollte gleich die ganze Packung weggeworfen werden, weil sich der Schimmel schon ausgebreitet haben könnte. Bei Nüssen, Zitrusfrüchten, Beeren, Gemüse mit hohem Wassergehalt wie Tomaten, Paprika, Auberginen, Gurken oder Zucchini sowie Wurzelgemüse wie Karotten sollten mindestens die befallenen Früchte komplett entsorgt werden.

Was ist der Unterschied zwischen Mindesthaltbarkeitsdatum und Verbrauchsdatum?

Lebensmittel sind bei richtiger Lagerung auch nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums meist noch genießbar. Tragen vorverpackte Lebensmittel die Formulierung „mindestens haltbar bis“, behalten sie bis zu diesem Datum ihre produkttypischen Eigenschaften, also Geschmack, Geruch oder Nährwert – vorausgesetzt, sie sind originalverpackt und wurden richtig gelagert. Auch danach sind sie meist noch eine Weile genießbar. Es gilt der Grundsatz: Erst schauen, dann riechen, dann schmecken. Wirkt alles normal, steht dem Genuss in der Regel nichts entgegen.

Produkte mit Verbrauchsdatum sollten laut dem Fachdienst AID nach Ablauf in den Müll. Bei Lebensmitteln, die sehr leicht verderblich sind, muss der Hinweis „zu verbrauchen bis“ angegeben werden, gefolgt von einer Beschreibung der Lagerbedingungen. Als leicht verderbliche Lebensmittel gelten etwa zerkleinertes rohes Fleisch, Geflügel und vorgeschnittene Salate. (afp/sua)



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