Bundesrat untersagt Verkauf von Silvesterfeuerwerk

Zum zweiten Mal in Folge könnte der Jahreswechsel in Deutschland ungewöhnlich ruhig werden. Der Verkauf von Silvester-Feuerwerk ist erneut verboten. Kritikern geht dies allerdings nicht weit genug.
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Böller.Foto: Christoph Schmidt/dpa/dpa
Epoch Times18. Dezember 2021

Wegen der Corona-Pandemie gilt zu Silvester in Deutschland erneut ein umfassendes Verkaufsverbot für Böller. Nach der Regelung, die der Bundesrat am Freitag gebilligt hat, darf wie schon im Vorjahr kein Feuerwerk über die Ladentheken gehen.

Ziel ist es, Unfälle durch den unsachgemäßen Gebrauch von Knallkörpern und Raketen zu vermeiden und damit die durch Corona bereits extrem belasteten Krankenhäuser zu schonen. Mit dem Beschluss des Bundesrats wird eine Bund-Länder-Vereinbarung von Anfang Dezember umgesetzt.

„Die Krankenhäuser und Arztpraxen stehen seit Monaten massiv unter dem Druck der Pandemie“, hatte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) bereits in der vergangenen Woche erklärt. „Wir wollen jetzt jede zusätzliche Belastung und jeden vermeidbaren medizinischen Notfall verhindern.“ In der Verordnung heißt es zur Begründung außerdem: „Ein bloßes Verbot des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände wäre nicht ausreichend.“ Die Erfahrung zeige, dass schon das Verwendungsverbot vor und nach Silvester regelmäßig unterlaufen werde.

Böllerverbot an zentralen Plätzen

Während die vom Bundesrat gebilligte Verordnung nur den Verkauf von Feuerwerkskörpern verbietet, haben zahlreiche Kommunen darüber hinaus das Abbrennen von Pyrotechnik an zentralen Plätzen untersagt. Ein solches Böllerverbot gilt etwa am Berliner Alexanderplatz und in weiten Teilen der Hamburger Innenstadt.

Allerdings befürchten Kritiker, dass verstärkt illegale Böller aus Nachbarländern wie Polen eingeschmuggelt werden. Das Hauptzollamt Frankfurt (Oder) rechnet bis Jahresende mit 2,5 bis 3 Tonnen illegalem Feuerwerk – dabei gelten die sogenannten Polenböller als besonders gefährlich.

Der Verlust für die Hersteller von Feuerwerk durch das Verkaufsverbot wird in der Verordnung auf 122 Millionen Euro geschätzt. Der Verband der pyrotechnischen Industrie (VPI) hatte bereits im Vorfeld der Bundesratsentscheidung von einem „Todesstoß“ für die gesamte Branche gesprochen. Den 3000 Beschäftigten in Deutschland drohe dadurch die Arbeitslosigkeit.

Das Verkaufsverbot gilt vorerst nur für den unmittelbar bevorstehenden Jahreswechsel, obwohl Umwelt- und Tierschutzverbände seit Jahren ein grundsätzliches Feuerwerksverbot fordern. Neben der Verletzungsgefahr argumentieren sie unter anderem mit der Feinstaubbelastung, der Feuergefahr und dem Stress für Tiere. Als Vorbild gilt etwa Amsterdam, wo die Knallerei mittlerweile verboten ist. (dpa/oz)



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