Prof. Dr. iur. Schachtschneider: „Deutschland war schon mal ein Rechtsstaat“ + Video
Deutschland zeichnet sich nicht mehr als Rechtsstaat aus, erklärt Prof. Karl Albrecht Schachtschneider auf einem Vortrag bei der Wissensmanufaktur.

Justitia in Frankfurt.
Foto: iStock
„Deutschland war schon mal ein Rechtsstaat“, erklärt Jurist und Professor Karl Albrecht Schachtschneider unter Gelächter der anwesenden Gäste bei einem Vortrag der Wissensmanufaktur.
Man hätte sich in den 60er und 70er Jahren noch richtig Mühe gegeben und die kleinsten Fragen des Rechts – „die heute niemanden mehr interessieren“ – genau bedacht. Heute sei Deutschland jedoch zu weiten Teilen zum Unrechtsstaat geworden, fährt er fort.
Damit aber nicht jeder seine Ideologien, nach denen er gern leben möchte, verallgemeinern kann, gebe es nun mal das Mittel des Gesetzes, und nur dieses sei allgemein verbindlich. Und dieses wiederum müsste sich orientieren an dem Verfassungsgesetz eines Volkes, erklärt Schachtschneider.
Weiter gibt er an, dass sich die Verfassungsgesetze nach der Verfassung richten müssten, die mit uns geboren ist. Dabei müsse vor allem EIN Prinzip die Grundlage des mit uns geborenen Rechts bilden und das sei wiederum das einzige Recht, welches mit uns geboren ist – das Recht auf Freiheit.
Freiheit sei wiederum nichts anderes, als das jeder unter dem eigenen Gesetz lebt, das Gesetz, das er sich selbst gegeben hat. Will man gemeinsam leben, müsse man sich gemeinsame Gesetze schaffen, die wiederum nur auf dem allgemeinen Willen des Volkes beruhen dürften.
Jeder müsse sich dabei bemühen, zu dem allgemeinen Gesetz zu finden, indem er seine „Neigungen“ (nach Immanuel Kant) wie Habsucht, Ehrsucht und Herrschsucht zurückstellt. Und genau das falle den „Politikdarstellern in den Parlamenten“ extrem schwer, sagt Schachtschneider. Es sei ein „Haifischbecken“ – auch in der „neuen Partei“. Die eigenen Neigungen müssten aber zugunsten der praktischen Vernunft zurückgestellt werden. Nur in praktischer Vernunft könne man zu einem Konsens kommen, zu einem allgemeinen Gesetz, so der Rechtsgelehrte.
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