Gericht: Erste Landesliste der Saar-AfD für Bundestagswahl weiter ungültig

Die erste von der saarländischen AfD aufgestellte Landesliste für die Bundestagswahl im September ist weiterhin ungültig, das bestätigte das Oberlandesgericht (OLG) in Saarbrücken.
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AfD-AnstecknadelFoto: Getty Images
Epoch Times12. Juli 2017

Die erste von der saarländischen AfD aufgestellte Landesliste für die Bundestagswahl im September ist weiterhin ungültig.

Das Oberlandesgericht (OLG) in Saarbrücken bestätigte am Mittwoch eine entsprechende vorläufige Eilentscheidung des Landgerichts. Die Saar-AfD hatte mit Hinblick auf diese erwartete Entscheidung bereits einen neuen Parteitag abgehalten und fristgemäß eine alternative Landesliste bei der Bundeswahlleitung eingereicht.

Im Ausgangsverfahren hatte der AfD-Vorsitzende im Kreisverband St. Wendel geklagt. Er hatte auf der Wahlversammlung für Platz zwei der Landesliste kandidiert und war bei der Wahl unterlegen.

Das OLG schloss sich nun der Argumentation des Landgerichts im Wesentlichen an. Es hatte seine Entscheidung damit begründet, dass die Wahlversammlung nicht zur Aufstellung der Liste berechtigt gewesen sei.

Zu der Versammlung waren demnach die für den AfD-Landesparteitag gewählten Delegierten eingeladen worden. Nach dem Bundeswahlgesetz hätten aber Delegierte ausdrücklich zur Bildung einer Wahlversammlung gewählt werden müssen. (afp)



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