Innenministerium genehmigt Bundestrojaner-Einsatz

Titelbild
TastaturFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times22. Februar 2016

Das Innenministerium hat den Einsatz des Bundestrojaners zur Ausspähung von Computern genehmigt. Die technischen Tests und der notwendige rechtliche Vorlauf seien abgeschlossen, teilte das Ministerium am Montag mit. Wenn die Voraussetzungen erfüllt seien, könne der Bundestrojaner nun jederzeit zum Einsatz kommen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahr 2008 die Online-Durchsuchung mittels einer Überwachungssoftware zwar gebilligt, aber an enge Bedingungen geknüpft: So müssen Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr etwa von Leib, Leben und Freiheit eines Menschen bestehen. Die Grünen hatten „erhebliche Zweifel“ daran geäußert, dass der vom Bundeskriminalamt (BKA) entwickelte Bundestrojaner verfassungskonform eingesetzt werden kann. „Die Bundesregierung muss die Rechtmäßigkeit des Einsatzes und die Verfassungskonformität des Programms nachweisen. Dies geht nur, wenn der dem Programm zugrundeliegende Quellcode offengelegt wird“, erklärte Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen und Sprecher für Netzpolitik. „Bezüglich der Verfassungskonformität der `Online-Durchsuchung` bestehen seit Jahren erhebliche Zweifel. Bisherige Programme konnten die extrem hohen rechtlichen Hürden des Bundesverfassungsgerichts nicht einhalten.“

(dts Nachrichtenagentur)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion