„Furchtloser“ Kreml-Kritiker: Menschenrechtsgericht rügt Russland wegen „willkürlicher“ Verurteilung Nawalnys

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat eine Verurteilung des Kreml-Kritikers Alexej Nawalny zu dreieinhalb Jahren Haft auf Bewährung scharf kritisiert.
Titelbild
Der Kreml-Kritiker Alexei Navalny im Gefängnis.Foto: KIRILL KUDRYAVTSEV/AFP/Getty Images
Epoch Times17. Oktober 2017

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat eine Verurteilung des prominenten Kreml-Kritikers Alexej Nawalny zu dreieinhalb Jahren Haft auf Bewährung als „willkürlich und offenkundig unangemessen“ gerügt.

In dem Prozess im Jahr 2014 sei das russische Handelsrecht „weit und unvorhersehbar ausgelegt“ worden, um Nawalny und seinen Bruder Oleg wegen Betrugs und Geldwäsche zu verurteilen, stellten die Straßburger Richter am Dienstag fest.

Der 41-jährige Politiker und Anwalt Nawalny ist einer der bekanntesten Kritiker des russischen Präsidenten Wladimir Putin und prangert regelmäßig die Korruption in Russland an. Er musste sich schon mehrfach vor Gericht verantworten und wurde wiederholt zu Geld- und Haftstrafen verurteilt. Derzeit verbüßt er eine 20-tägige Haftstrafe wegen seiner wiederholten Aufrufe zur Teilnahme an nicht genehmigten Demonstrationen.

Nawalny hält seine wiederholten Verurteilungen für politisch motiviert. Wegen einer Verurteilung im Februar 2017 darf er nicht bei der Präsidentschaftswahl im März antreten. Wie die russische Wahlkommission am Dienstag mitteilte, darf Nawalny erst ab 2028 wieder kandidieren. Sein Vorstrafenregister werde in zehn Jahren und fünf Monaten gelöscht, verkündete Kommissionschefin Ella Pamfilowa in Sotschi. Bis dahin sei er nicht berechtigt, sich um ein öffentliches Amt zu bewerben.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte die Verurteilung des Oppositionellen wegen angeblicher Unterschlagung bereits im Februar 2016 als „willkürlich“ eingestuft. Der Oberste Gerichtshof Russlands hob das beanstandete Urteil von 2013 daraufhin zwar auf und ordnete eine neue Verhandlung an. Dabei wurde Nawalny im Februar 2017 aber zu der gleichen Bewährungsstrafe verurteilt.

Nun beanstandeten die Straßburger Richter einen anderen umstrittenen Betrugsprozess, in dem Nawalny und sein Bruder Oleg im Dezember 2014 erneut verurteilt worden waren. Während Nawalny mit einer Bewährungsstrafe davon kam, musste sein Bruder eine dreieinhalbjährige Haftstrafe antreten. Das Menschenrechtsgericht wies Russland nun an, beiden Brüdern jeweils 10.000 Euro Schadenersatz zu zahlen und die Prozesskosten von 45.000 Euro für Nawalny und 18.000 Euro für seinen Bruder zu übernehmen.

Seinen Ruf als „furchtloser“ Kritiker der Mächtigen verdankt Nawalny vor allem seinem Blog, in dem er seit 2007 kritische Recherchen über die dubiosen Geschäftspraktiken russischer Großkonzerne veröffentlicht. Im Ausland wurde er als Wortführer der Proteste gegen die umstrittene Parlamentswahl im Dezember 2011 und die Wiederwahl von Putin ins Präsidentenamt im Mai 2012 bekannt. Bei der Wahl des Moskauer Bürgermeisters im September 2013 landete Nawalny auf dem zweiten Platz. (afp)



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