Bautzen: Die unglaubliche Verjüngung des „King Abode“ – Prozess nun unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Er nennt sich selbst "King Abode" oder zu Deutsch "König des Aufenthalts", in Sachsen ist er als Intensivtäter bekannt. Nun steht er mal wieder vor Gericht - unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Doch wie kam es zu diesem Umstand?
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Symbolbild.Foto: istockphoto/graffoto8
Epoch Times23. August 2019

Zehn Anklagen wurden zusammengelegt, mit 24 Straftaten, wie gefährliche Körperverletzung, Bedrohung, Beleidigung, Hausfriedensbruch oder Sachbeschädigung. Dabei hat der nordafrikanische Intensivtäter bereits sechs Vorstrafen und ist gerade mit einer Acht-Monate-Haftstrafe in Berufung gegangen.

Eigentlich sollte der Prozess am Donnerstag, 22. August, am Amtsgericht Bautzen in Sachsen gegen den selbst ernannten Migrations-King ein öffentlicher sein. Doch am Tag der Verhandlungseröffnung standen Presse und Zuschauer plötzlich vor verschlossenen Türen. Was war geschehen?

„King Abode“ – „König des Aufenthalts“

Wie genau er heißt, wie alt er ist und woher er tatsächlich kommt, weiß wohl nur er selbst. Offiziell geht man davon aus, dass er Mohammed Youssef T. heiße, 23 Jahre alt sei und aus dem nordafrikanischen Libyen komme. Einen Ausweis hat er jedoch nicht.

King Abode gilt als Rädelsführer der Bautzener Krawalle von Ende 2016. Damals gingen Flüchtlinge und rechtsextreme aufeinander los. Die Polizei musste wochenlang mit massiven Polizeieinsatz für Ordnung sorgen.“

(„Bildzeitung“)

Dabei ist der Jungkriminelle, der 2014 über Italien und die Schweiz nach Deutschland kam, eigentlich ein abgelehnter Asylbewerber und wurde auch bereits zur Ausreise aufgefordert. Da Libyen momentan aber nicht als sicheres Herkunftsland gilt, kann man ihn offenbar nicht Zwangsabschieben. Zur Zeit ist der vermutliche Nordafrikaner in einem Heim in Kamenz untergebracht.

Öffentlichkeitsausschluss

Unter den zu verhandelnden Straftaten befindet sich auch eine Körperverletzung aus dem Jahr 2015. Weil nun „King Abode“ plötzlich aber behauptet, 18 Monate jünger, als bisher angenommen zu sein, was ihn automatisch zum Tatzeitpunkt zu einem Jugendlichen macht. Da ihm das Gericht das Gegenteil nicht beweisen kann, entschied es „im Zweifel für den Angeklagten“.

Wegen dieser einen Straftat musste das Jugendschöffengericht die Öffentlichkeit ausschließen.“

(Markus Kadenbach, Direktor des Amtsgerichts Bautzen)

Die über vier Jahre alte Straftat wird übrigens nach Angaben des Gerichts wegen Überlastung der Jugendkammer erst jetzt verhandelt.

Narrenfreiheit?

Zumindest in Bautzen wird man sich noch zurückerinnern, als er an einem Wochenende im August 2017 auf dem Dach der Flüchtlingsunterkunft stand, aus der er zuvor schon rausgeflogen war und mit Hausarrest belegt wurde. Er hatte sich hineingeschlichen und auf dem Dach mit einem Messer gefuchtelt und gedroht, sich etwas anzutun. Später flüchtete er über die Feuerleiter und attackierte die Einsatzkräfte mit dem Messer. Ein SEK musste ihn mit Elektroschocks außer Gefecht setzen. Er kam in ein Krankenhaus mit geschlossener Abteilung, durfte dieses aber bereits am Montag danach wieder verlassen. Die „Dresdner Neuesten Nachrichten“ berichtete u. a. darüber. (sm)

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