Sex-Kids von Mülheim sind türkischsprachige Bulgaren – Integrationsproblem Abschottung – Arbeits- und Sozialhilfe-Migranten

Alt genug zum vergewaltigen? Zu jung für Verantwortung? Gesetzliche Lücken sichern skrupellosen Jungkriminellen Grauzonen.
Titelbild
Die Staaten der Europäischen Union (Symbolbild).Foto: istockphoto/Rawpixel
Epoch Times15. Juli 2019

Die fünf jungen Bulgaren, zumeist aus einer Großfamilie, die in Mülheim kürzlich eine junge Frau (18) geschlagen und vergewaltigt hatten, sind teilweise strafunmündig. Neben den drei 14-Jährigen waren zwei 12-Jährige an der Sexualstraftat in einem kleinen Waldstück beteiligt. Hierhin hatten sie das Mädchen zuvor gelockt.

Mit dem Fall kam die Strafunmündigkeit von Jugendlichen unter 14 erneut in den Blickpunkt der Öffentlichkeit. Die Stadt Mülheim prüfte die Möglichkeiten der Ausweisung der betreffenden Familien. Vergebens.

Türkischsprachige Muslime aus Bulgarien

Nach Angaben des Pressesprechers der Stadtverwaltung Mülheim, Volker Wiebels, in einem Interview mit der „DW“ handelt es sich bei den jungen Tätern um „türkischsprachige bulgarische Staatsangehörige“.

In Bulgarien würden rund 500.000 türkisch sprechende Muslime leben und bereits rund acht Prozent der Bevölkerung ausmachen. Seit dem EU-Beitritt Bulgariens im Jahr 2007 kommen sie auch nach Deutschland, als Arbeitsmigranten. Anschluss an den deutschen Arbeitsmarkt und die Gesellschaft finden sie meist über hier lebende Türken, erklärt Wiebels. Diesen Umstand nutzen auch viele bulgarische Roma aus, die sich als türkischsprachige Muslime ausgeben. In Deutschland werden sie dann von Vermittlern und Arbeitgebern schlecht behandelt oder lassen sich in den Sozialsystemen nieder.

In Mülheim selbst sollen laut dem Stadtsprecher 671 Bulgaren leben. Ob die Tatverdächtigen von Mülheim Roma sind, ist noch nicht bekannt, „bislang hieß es immer: bulgarische Staatsangehörige mit bulgarischem Pass, die legal in Mülheim leben“, so der Sprecher der Stadtverwaltung.

Profiteure der EU-Freizügigkeit

Als das Jugendamt versuchte, die Familien der 12-jährigen Tatverdächtigen zu besuchen, wurde das Hilfsangebot jedoch zurückgewiesen. Für den bulgarischen Honorarkonsul in Münster ist das nicht akzeptabel.

Wenn das Jugendamt Zwangsmaßnahmen anwenden kann, würde ich das empfehlen.“

(Werner Jostmeier, Honorarkonsul Republik Bulgarien)

Der Honorarkonsul weist noch auf ein anderes Problem hin: Man könne diese Menschen gar nicht zurückschicken, das sie innerhalb der EU die Freizügigkeit genießen würden.

Aber dann müssen sie sich, bitte, an die Spielregeln halten, die hier gelten. Und wenn sie mit dem Jugendamt oder mit dem Strafgesetz in Konflikt kommen, dann müssen die deutschen Behörden die Kompetenz haben einzugreifen.“

(Werner Jostmeier, Honorarkonsul Republik Bulgarien)

Jostmeier weist auf ein Problem hin: Ein Teil der bulgarischen Migranten hat noch immer große Integrationsprobleme:

Man möchte zu sehr unter sich bleiben. Man möchte auch keine Kontrollen durch staatliche Organe oder durch Jugendämter oder durch die Polizei, aber auch nicht durch Nachbarschaften.“

(Honorarkonsul Jostmeier)

Man sei zu sehr unter sich und suche zu wenig das „normale, nachbarschaftliche, zivilgesellschaftliche Leben“. (sm)



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