Der Bundestag hat am 17. März die lange erwartete Wahlrechtsreform verabschiedet - zum Ärger kleinerer Parteien. Foto: Screenshot Bundestag.de
Der Bundestag hat am 17. März die lange erwartete Wahlrechtsreform verabschiedet – zum Ärger kleinerer Parteien.Foto: Screenshot Bundestag.de

Wahlrechtsreform verabschiedet: Künftig höchstens 630 Abgeordnete

Von 17. März 2023
Der Bundestag hat mit einer klaren Mehrheit die lang erwartete Wahlrechtsreform verabschiedet. Demnach wird die Abgeordnetenzahl auf 630 begrenzt und die Fünf-Prozent-Hürde zwingend. Die Chancen für kleine Parteien und Direktkandidaten sinken. Union und Linke wollen das Bundesverfassungsgericht anrufen.


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