Ermittlungen gegen Ex-Bundeskanzler Kurz sollen weitergehen

Die Aufhebung der Immunität von Alt-Bundeskanzler Sebastian Kurz in Österreich wurde einstimmig eingeleitet. Die Ermittlungen der Antikorruptionsbehörden gehen weiter. Ein Gutachten, das Kurz entlasten soll, wird attackiert.
Titelbild
Österreichs ehemaliger Bundeskanzler Sebastian Kurz.Foto: Lukas Barth - Pool/Getty Images
Von 19. November 2021

Nach dem Rücktritt von Sebastian Kurz als Österreichs Bundeskanzler am 9. Oktober 2021 aufgrund von Korruptionsermittlungen wechselte der ÖVP-Parteichef in den Nationalrat als Klubobmann seiner Partei. Damit bescherte sich Kurz vorübergehend die Immunität eines Abgeordneten. Der Immunitätsausschuss des Nationalrats hatte am Dienstag einstimmig die Aufhebung der Immunität des Ex-Kanzlers eingeleitet. Diese war zuvor von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) beantragt worden. Der Weg für die weiteren Ermittlungen ist nun wieder frei.

Sebastian Kurz zeigte sich zuvor bereits in einem Videostatement „froh, dass dieser Tage im Parlament beschlossen wird, dass meine Immunität aufgehoben wird“. Laut dem Ex-Kanzler sei dies die Basis dafür, dass das Verfahren „schnell und zügig“ stattfinden könne. Kurz bleibt dabei: „Ich habe mir strafrechtlich nichts zu Schulden kommen lassen.“

Laut einem Bericht der „Zeit“ gehe es bei den Ermittlungen gegen Kurz und einige andere enge Mitstreiter des ÖVP-Chefs unter anderem um den Verdacht der Untreue. Demnach soll der Aufstieg von Sebastian Kurz zum ÖVP-Vorsitzenden und Kanzler von Österreich mit „geschönten und aus Steuergeldern bezahlten Umfragen“ unterstützt worden sein, so das Blatt. Des Weiteren lägen Anzeigen gegen Kurz wegen Falschaussage im Ibiza-Untersuchungsausschuss vor. Dabei soll es auch um Korruptionsuntersuchungen im Umfeld der ÖVP und ihres früheren Koalitionspartners FPÖ gehen.

Das Kurz-Gutachten

„Kontrast“, ein vom sozialdemokratischen Parlamentsklub in Österreich herausgegebenes Online-Magazin, attackiert indes ein Gutachten, das Kurz von den Vorwürfen der Ermittler reinwaschen soll. Kurz habe dabei auf Peter Lewisch, Strafrechtsprofessor der Uni Wien und Senior Counsel der Kanzlei „Cerha Hempel“, zurückgegriffen, „der schon Karl Heinz Grasser und Ernst Strasser die Unschuld attestierte“.

Strasser sei vor Gericht allerdings wegen Bestechlichkeit zu vier Jahren Haft verurteilt worden, Grasser, noch nicht rechtskräftig wegen Korruption zu acht Jahren. Das Gutachten gegen die Ermittlungen der WKStA soll auf Kosten der ÖVP gegangen sein und zu dem „wenig überraschenden Ergebnis“ gekommen sein: Kurz sei unschuldig und die Praxis der vermeintlichen Inseratenkorruption nichts anderes als „sozial-adäquate Verhaltensweisen“.

Weil Lewisch das Gutachten mit dem Logo der Universität Wien versehen hatte, distanzierte sich diese umgehend von dem Papier. Universitätsrektor Heinz Engl sagte dem „Standard“: „Die Verwendung des Logos ist natürlich unberechtigt.“ Das Logo dürfe nur im Rahmen der dienstlichen Erfordernisse verwendet werden. Eine entgeltliche Nebenbeschäftigung sei aber kein dienstliches Erfordernis.

Der „Spiegel“ schreibt, dass Lewisch auf Seite 17 des Gutachtens unter anderem die Ermittlungsarbeit der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft auseinanderzunehmen versuche. Lewisch habe den Ermittlern „freihändige Spekulationen“ und „unerträgliche Sachverhaltsverdrehung“ unterstellt und sei zu dem Fazit gekommen, dass „keine konkrete Verdachtslage“ gegen Altkanzler Sebastian Kurz bestünde.

Kurz berichtet auf seiner Facebook-Seite, dass er seine Unschuld gegenüber den schweren Vorwürfen der WKStA beweisen werde und verweist und verlinkt auf das Gutachten von Strafrechtsprofessor Peter Lewisch. Lewisch sei zu einem klaren Schluss gekommen.

Kurz zitiert: „Nach Analyse der Anordnung der WKStA und der von der Staatsanwaltschaft selbst vorgebrachten Beweismittel und Überlegungen lässt sich die Verdachtslage in keiner Weise nachvollziehen. Kein einziges Beweismittelergebnis bringt Sebastian Kurz in substantiierter Weise in Verbindung mit möglichen Inkorrektheiten im Schoße des BMF. Außerdem ist die Anordnung schon in ihrer materiell-rechtlichen Analyse in vielen Punkten fehlerhaft.“



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