Schräges Verwaltungsgesetz: Chinas Stasi darf insgeheim in der Schweiz ermitteln

Ein nicht in der Schweizer Rechtssammlung veröffentlichtes Gesetz erlaubt es dem kommunistischen Regime in Peking, seine Stasi-Agenten in die Schweiz zu schicken, um dort zu ermitteln. Für die Betroffenen Personen beginnt dann eine Reise ins Ungewisse.
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Schweizer Nationalflagge am Genfer See. Symbolbild.Foto: iStock/FCerez
Von 26. August 2020

Der chinesischen Staatssicherheit ist es in der Schweiz seit 2015 erlaubt, Nationalität und Identität von Chinesen zu ermitteln, „wenn diese sich illegal im Land aufhalten“. Dabei gehe es laut dem Schweizer Nachrichtenportal „Nau“ um „abgewiesene Asylsuchende, illegal Eingereiste, Sans Papiers und ähnliche Fälle“. Die Beamten der Kommunistischen Partei Chinas hälfen dann bei der Rückführung nach China.

Was im ersten Moment vielleicht nach einer guten Lösung in der Migrationsfrage aussieht, ist beim „Reiseziel“ China und seiner kommunistischen Verfolgungsdiktatur eher eine Deportation in den Henkerstaat Nummer Eins.

Doch mittlerweile murrt es im Nationalrat. Es regt sich Widerstand gegen die Auslieferungen.

Schweiz fördert Reise ins Ungewisse

In der Praxis sieht die Umsetzung so aus, dass die KP-Beamten von Chinas Staatssicherheit gemäß diesem Vertrag zwei Wochen „ohne offiziellen Status“ in der Schweiz „ermitteln“ dürfen. Offiziell bezieht sich das auf die mögliche Nationalität illegal anwesender Chinesen. Hierbei soll es zu „Befragungen“ durch die Stasi-Leute kommen. Nach Bestätigung der (chinesischen) Staatsangehörigkeit werden die betroffenen Menschen mit Ersatzpapieren ausgestattet und nach China zurückgebracht.

Anscheinend wisse das Migrationsministerium nicht, was mit den Leuten in China dann weiter passiere, wie SEM-Sprecher Bach der Schweizer Nachrichtenagentur „Keystone-SDA“ gegenüber sagte. Denn China akzeptiere kein Monitoring.

Allerdings unterstrich Bach, dass die „Rückschaffungen“ rechtmäßig und die Betroffenen in China nicht bedroht seien. Sie seien auch darauf aufmerksam gemacht worden, dass sie sich jederzeit an die Schweizer Botschaft in China wenden können.

Laut Bach würden keine Menschen aus Tibet zurückgebracht, auch nicht mit abgelehntem Asylgesuch, da sie in China nach ihrer Rückkehr bedroht seien. Auch Uiguren würden nicht zurückgeschickt. Uiguren würden ohnehin nur wenige Asylgesuche in der Schweiz stellen.

Nach internationalen Schätzungen sitzen rund eine Million der etwa zehn Millionen Uiguren in Xinjiang in Lagern ein, die das Pekinger Regime „Berufsbildungszentren“ nennt. Die KPC wirft den Uiguren Separatismus und Terrorismus vor. Das Gebiet wurde 1949 von China eingegliedert.

Geheimgesetz von 2015?

Wie das „Bieler Tagblatt“ dazu schreibt, habe das Schweizer Staatssekretariat für Migration einen Bericht der „Neuen Züricher Zeitung am Sonntag“ bestätigt, der angab, dass der entsprechende Staatsvertrag von 2015 nie in die Rechtssammlung der Schweiz aufgenommen worden sei.

Handelt es sich also um eine Art Geheimvertrag? Nicht ganz. Laut einem Sprecher des Ministeriums, Daniel Bach, würden solche „technischen Verträge“ nicht in der Rechtssammlung publiziert. Laut Bach habe die Schweiz etwa 60 solcher Verwaltungsverträge mit Staaten. Der Vertrag mit China laufe Ende 2020 aus, soll aber verlängert werden.

Und genau dagegen regt sich nun Widerstand in der Außenpolitischen Kommission des Schweizer Nationalrats. Zudem wird es im November ein Referendum zu einem Gesetzesvorschlag einer Volksinitiative geben.

Wird das Gesetz erlassen, sollen Schweizer Unternehmen, also auch Banken, weltweit für Menschenrechtsverletzungen haftbar gemacht werden, die im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit im Ausland begangen werden.

Mit Material von NTD



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