Achtung Reichelt: Ampel will „Mutter“ aus Geburtsurkunden streichen

Während die Tagesschau jüngst zurückrudern musste, als sie „Mutter“ in einem Artikel mit „entbindender Person“ umschrieb, werden in den Ministerien die woken Weichen gestellt: Das neue Selbstbestimmungsgesetz soll noch vor der parlamentarischen Sommerpause kommen.
Die Inflation macht vielen Familien zu schaffen.
Auslaufmodell Vater, Mutter, Kind?Foto: Peter Kneffel/dpa
Von 10. April 2023

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Das neue Selbstbestimmungsgesetz soll noch vor der parlamentarischen Sommerpause kommen. Die Eckpunkte wurden im Juni 2022 von Bundesfamilienministerin Lisa Paus und Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann vorgestellt, der Referentenentwurf soll im April vorgelegt und das Gesetz noch vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet werden. So weit der aktuelle Stand.

Vom Transsexuellengesetz zum Selbstbestimmungsgesetz

Das Transsexuellengesetz (TSG), das die rechtliche Anerkennung der Geschlechtsidentität von transsexuellen Menschen regelt, wurde 1980 verabschiedet und hat seitdem mehrere Änderungen erfahren. Um offiziell das andere Geschlecht anerkennen zu lassen, mussten Transsexuelle bis 2011 fortpflanzungsunfähig sein und sich umoperieren lassen.

Diese Vorgaben wurden bereits 2011 durch das Bundesverfassungsgericht gekippt. Es sah darin einen Verstoß gegen das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. Für die einen ist die Reform des Transsexuellenrechts seit Jahrzehnten überfällig. Sie bemängeln, dass das TSG transsexuellen Menschen hohe Hürden auferlege, um ihre Geschlechtsidentität offiziell anerkennen zu lassen, und dass es diskriminierende Voraussetzungen wie die sogenannte „körperliche Angleichung“ enthalte.

Das geplante Selbstbestimmungsgesetz soll das TSG ersetzen und die rechtliche Anerkennung der Geschlechtsidentität in Deutschland erleichtern. Das Gesetz sieht vor, dass transsexuelle Menschen ihre Geschlechtsidentität selbstbestimmt und ohne ärztliche oder behördliche Begutachtung ändern können. Kurz: Menschen sollen offiziell in dem Geschlecht anerkannt werden, mit dem sie sich identifizieren.

Nach dem Gesetz soll es möglich sein, den Geschlechtseintrag mit einem einfachen Gang zum Standesamt korrigieren zu lassen – und zwar schon ab 14 Jahren, sofern der Sorgeberechtigte zustimmt.

Selbstbestimmungsgesetz frauenfeindlich?

Kritiker des anstehenden Gesetzes befürchten allerdings, dass Männer durch das neue Gesetz Zugang zu Schutzeinrichtungen wie Frauenhäusern oder Frauensaunen erhalten könnten, was die Sicherheit von Frauen gefährden würde.

Aber auch in anderen Bereichen gibt es jetzt schon zahlreiche Beispiele, wie die praktische Umsetzung der Genderideologie Einfluss genommen hat: So im Sport, speziell im Frauensport, wo biologische Männer Medaillen holen, da sie sich nach eigener Angabe als Frau fühlen bei intaktem männlichem Körper. Details sind einer Brandrede von US-Schwimmerin Riley Gaines zu entnehmen, die gegen einen biologischen Mann mit dem Namen Lia Thomas antreten musste, der bei dem Männerwettkampf nur auf Platz 462 landete, aber nun beim Frauenwettbewerb einen nationalen Meistertitel gewann.

Bundesjustizminister Marco Buschmann betont in Bezug auf das anstehende Selbstbestimmungsgesetz, dass es in der Gesellschaft weiterhin möglich sein sollte, eigene Regeln innerhalb der bestehenden Grenzen festzulegen. Insbesondere bei Schutzeinrichtungen wie Frauenhäusern sollten das Personal weiterhin entscheiden können, wer Zugang erhält.

Wenn beispielsweise der Betreiber einer Frauensauna aufgrund der äußeren Erscheinung einer Person diese Person des Raums verweist, sollte er „nicht dem Risiko einer Klage nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ausgesetzt sein“, so Marco Buschmann.

Auch Abstammungsrecht soll reformiert werden

Nicht nur das durch die Ampelkoalition geplante Selbstbestimmungsgesetz ist aktuell Thema, sondern auch weitere Reformen wie die des sogenannten Abstammungsrechts. Das regelt, welche Person im rechtlichen Sinne Elternteil eines Kindes ist, wozu auf der Seite des Familienministeriums steht:

„Mittlerweile gibt es vier mögliche Geschlechtseinträge. Das Abstammungsrecht kennt jedoch nur Mutter und Vater. Die Frage, wie die Elternschaft von trans- und intergeschlechtlichen sowie nichtbinären Personen anerkannt wird, soll mit der Abstammungsrechtsreform geregelt werden.“

Auch das Justizministerium unter Buschmann (FDP) zieht am gleichen Strang. Da heißt es: „Zunehmend mehr Kinder haben gleichgeschlechtliche Elternpaare oder einen transgeschlechtlichen, nicht binären oder intergeschlechtlichen Elternteil. Das Abstammungsrecht muss diesen unterschiedlichen Familienkonstellationen hinreichend Rechnung tragen.“

Laut Familienministerium „gebärende Männer und zeugende Frauen“

„Achtung Reichelt“ fasste auf Twitter in einem Tweet zusammen: „Das Familienministerium der Grünen Ideologin Lisa Paus will ‚Mutter‘ jetzt auch aus Geburtsurkunden tilgen und spricht ernsthaft von ‚gebärenden Männern‘. Sprach-Stalinismus unserer Bundesregierung! Jetzt bei #AchtungReichelt.“

Reichelt hatte dazu beim Bundesfamilienministerium nachgefragt. Mit der Antwort des Ministeriums, anzusehen auf YouTube.de, klang das dann so:

„Die Mutter könnte man aber eigentlich nur aus der Geburtsurkunde streichen, wenn Männer Kinder bekommen könnten, oder? Ja, und geht das? Wir haben das Familienministerium gefragt, und die Behörde von Lisa Paus sagt: Oh ja, das geht! Ich zitiere: ‚die Kategorie Geschlecht unterliegt je nach Kontext unterschiedlichen Perspektiven und Begriffsbestimmungen, je nach Betonung, zum Beispiel biologischer, rechtlicher oder sozialer Aspekte‘, und dann kommt dieser Satz: ‚es gibt gebärende Männer und zeugende Frauen‘. […] Das schrieb uns eine Sprecherin der Bundesregierung. Was Lisa Paus‘ Plan bedeutet: In der Geburtsurkunde könnten bald zwei Väter stehen, ein zeugender Vater und ein gebärender Vater. Das denke ich mir nicht aus, auch wenn es so klingt, die Regierung will die Mutter aus dem heiligsten Dokument der menschlichen Existenz kippen!“

Das M-Wort bei der Tagesschau

Das versuchen auch, möglicherweise in vorauseilendem Gehorsam, die gebührenfinanzierten Groß-Medien, wie das jüngste Beispiel der „Tagesschau“ veranschaulicht, die beim „Woke-Wahn“, wie Markus Söder es nennt, kräftig mitzieht.

Am 1. April erschien auf tagesschau.de ein Artikel über einen Gesetzesentwurf der Familienministerin Lisa Paus, der nach der Geburt eines Kindes auch für den zweiten Elternteil zwei Wochen bezahlte Freistellung vorsieht. Statt „Mutter“ hieß es da durchgehend „entbindende Person“. Im Wortlaut des Artikels: „Der Partner oder die Partnerin der entbindenden Person soll künftig zwei Wochen nach der Geburt freigestellt werden.“

Das war kein Aprilscherz, wie anfangs vermutet wurde; laut eigener Aussage der „Tagesschau“ sollte nur keine Personen diskriminiert werden. Im Netz jedoch gab es so viel „Wirbel und Kritik“, sprich einen Shitstorm, sodass die ARD die Schreibweise nach kurzer Zeit zu „Mutter“ geändert hatte.

Am Ende des Textes gibt es nunmehr lediglich einen kurzen Hinweis darauf, dass die Schreibweise einmal anders gewesen war.

Unter anderem hatte sich Markus Söder via Twitter mit folgendem Tweet zu Wort gemeldet: „Das kann doch nicht ernst gemeint sein? Der Woke-Wahn muss von der ARD korrigiert werden. Für so einen Unsinn braucht es keine Zwangsgebühren.“



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