Bundesregierung beschließt erste Konjunkturmaßnahmen am Freitag – Steuererhöhungen sind auch dabei

Die Bundesregierung will noch in dieser Woche die meisten Maßnahmen des Konjunkturpaketes auf den Weg bringen. Auch eine umstrittene Steuererhöhung aus dem Klimapaket ist dabei.
Epoch Times9. Juni 2020

Die Bundesregierung will das 130-Milliarden-Euro-Konjunkturpaket in drei Teilen durch Bundestag und Bundesrat bringen. Das berichtet die „Bild“.

Damit Teil 1 (vor allem die Mehrwertsteuersenkung, der Kinderbonus und steuerliche Erleichterungen für Unternehmen) zum 1. Juli in Kraft treten kann, ist eine Sondersitzung des Bundeskabinetts am 12. Juni geplant.

Nach den Beratungen im Bundestag sollen die Regelungen dann in einer Sondersitzung des Bundesrats am 26. Juni von der Länderkammer abgesegnet werden.

Der zweite Teil besteht unter anderem aus der nötigen Grundgesetzänderung für die Übernahme von Unterbringungskosten von Hartz-IV-Beziehern in den Kommunen und soll zum 1. Oktober in Kraft treten.

Steuererhöhungen aus Klimapaket mitaufgenommen

Auch eine Steuererhöhung will die Bundesregierung nach Angaben von „Welt“ am Freitag anstoßen: Käufer von Fahrzeugen mit einem besonders hohen Spritverbrauch sollen demnach ab kommendem Jahr deutlich mehr Steuern zahlen müssen.

Diese Maßnahmen sind im vom Koalitionsausschuss aus Union und SPD zusammengestellten Konjunkturpaket aufgeführt, gehen aber eigentlich auf das Klimapaket aus dem Vorjahr zurück.

Stößt ein Auto, das nach dem 1. Januar 2021 erstmals zugelassen wird, mehr als 195 Gramm CO2 pro Kilometer aus – was beispielsweise bei Sportwagen und schweren SUVs der Fall ist – wird jedes Gramm über dieser Grenze künftig mit vier Euro belastet. Derzeit sind es lediglich zwei Euro.

Die zweite Komponente der Kfz-Steuer – die Orientierung am Hubraum – bleibt dagegen unverändert. Gleichzeitig soll die Steuerfreiheit für E-Autos bis zum 31. Dezember 2030 verlängert werden.

Die Beratungen dazu können noch vor der Sommerpause im Bundestag beginnen und im September regulär vom Parlament und Bundesrat beschlossen werden.

Alle weiteren Regelungen (z.B. Soli-Reduzierung, Änderung bei der Kfz-Steuer etc.) sollen zum 1. Januar 2021 dann planmäßig in Kraft gesetzt werden.

Risiko-Index für Tourismus

Für den wieder in Gang kommenden Tourismus soll außerdem ein Risiko-Index für die Einreise bzw. Rückreise nach Deutschland entwickelt werden, weil eine pauschale Pflicht-Quarantäne wegen der inzwischen ergangenen Gerichtsurteile nicht möglich ist.

Der Index soll weltweit Risiko-Gebiete kennzeichnen und einerseits die Infektionszahlen (mehr als 50 Infizierte je 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen) und andererseits die Hygienebedingungen und Testpraxis in den jeweiligen Regionen berücksichtigen.

Anhand dieses Index` soll dann entschieden werden, ob aus dem Urlaub zurückkehrende Deutsche oder aus Drittstaaten einreisende Ausländer in Quarantäne müssen oder nicht.

Noch unklar ist, ob zwischen Dienstreisen und Touristen unterschieden werden soll und ob der Risiko-Index für Regionen innerhalb Europas (z.B. Mallorca, Ischgl etc.) gelten soll. Das Bundesinnenministerium soll dazu eine Musterverordnung erarbeiten. (dts)



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