Corona-Untersuchungsausschuss: Patientenakten sind aufgetaucht

Überraschend gab es nun erste Aussagen zum Verbleib der Patientenakten aus den landeseigenen Corona-Impfzentren in Brandenburg. Im bundesweit einzigen Corona-Untersuchungsausschuss im Landtag Brandenburg konnte selbst die Gesundheitsministerin keine Angaben dazu machen.
Titelbild
Vernehmung des Zeugen Ulrich Widders (r.), Leiter des Referats 43 im Gesundheitsministerium des Landes Brandenburg, am 15.03.2024.Foto: Matthias Kehrein/Epoch Times
Von 18. März 2024

Nachdem Dr. Ulrich Widders, Leiter des Referates 43 im brandenburgischen Gesundheitsministerium, als Zeuge befragt wurde, ist nun klar, dass die Patientenakten zu den COVID-Impfungen bei einem privaten Dienstleister gelagert sind.

Widders war am Freitag, 15. März, als Zeuge vor dem Corona-Untersuchungsausschuss im Landtag Brandenburg geladen. Hier wurde er vom Ausschussmitglied Lars Hünich (AfD) nach dem Verbleib der Patientenakten gefragt. Diese wurden bei einer COVID-Impfung in den Impfzentren und den mobil eingesetzten Impfbussen händisch angelegt.

Wo sie genau gelagert werden, darf er jedoch nicht sagen, erklärt Widders, „damit dort keiner einsteigt und die Akten entwendet“. Diese Dokumente würden gesichert und gut bewacht und sind in einem Logistikunternehmen für das Ministerium zugänglich. Als Patient müsse man sich ans Referat 43 wenden, wenn man Auskunft über seine Akte haben will.

Wichtige Datengrundlage zur Wirksamkeit der Impfung

Zuvor erklärten in früheren Ausschusssitzungen sowohl die brandenburgische Gesundheitsministerin Dr. Ursula Nonnemacher (Grüne) als auch Lutz Freiberg, Geschäftsbereichsleiter Verträge/Forschung und Entwicklung bei der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB), dass sie nicht wüssten, wo sich die Akten befänden.

Die Kassenärztliche Vereinigung war für die Informationstechnik in den Impfzentren verantwortlich und für die personelle Organisation sowie die Weiterleitung der Impfdaten ans Robert Koch-Institut (RKI). Auch Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) konnte bei der Befragung am 15. März nichts zum Aufbewahrungsort der Patientenakten sagen.

Heute hätten die Abgeordneten erfahren, dass die Regierung doch wisse, wo die Akten sind, aber aus Geheimnisgründen wollten sie es ihnen nicht sagen, wo diese genau gelagert werden, so Ausschussmitglied und AfD-Fraktion-Vorsitzender Dr. Hans-Christoph Berndt. „Da werden wir weiter am Ball bleiben.“

In den analogen Patientenakten sind Angaben zu den Impfchargen, zum Gesundheitszustand des Impflings, zu den angegebenen Unverträglichkeiten und Impfnebenwirkungen enthalten.

Das Interesse an dem Verbleib der Akten ist nachvollziehbar. Die Akten stellen eine Datengrundlage dar, mit deren Hilfe Studien zur Wirksamkeit der COVID-Impfung und den Impfnebenwirkungen möglich wären.

Der Landespolitiker fragt sich: „Wie groß war der Anteil der einmal, zweimal, dreimal Geimpften, die ins Krankenhaus mussten, die auf der Intensivstation landeten oder an COVID verstarben“, so Berndt nach der Sitzung. Auch ob die COVID-Impfung einen Fremdschutz bot oder die Impfung den Eigenschutz schwächte, ließe sich womöglich anhand der Akten erkennen.

Digitale Akten unzugänglich fürs Ministerium

Die digitalen Akten, so Referatsleiter Widders, die parallel zu den Anlogen angefertigt wurden, seien bei der KVBB – aber für das Gesundheitsministerium unzugänglich – gespeichert.

Das Referat 43 war die Schnittstelle zwischen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Infektionsschutz und der Gesundheitsministerin. Das Gesundheitsministerium unter Dr. Ursula Nonnemacher (Grüne) war federführend bei der Erstellung der brandenburgischen Infektionsschutzverordnungen. An allen Treffen dieser Arbeitsgruppe nahm ein Vertreter oder der Referatsleiter selbst teil.

Widders erwähnte auch, dass der Impfstab des Gesundheitsministeriums – welcher als das zentrale Instrument zur Umsetzung der Impfstrategie in Brandenburg diente – über logistische Fragen zu den Impfakten Bescheid wisse.

„RKI war federführend“

Laut Widders war das RKI federführend in der AG Infektionsschutz und stellte regelmäßig die Corona-Lage in der Bundesrepublik dar. Die AG diente dabei zum Austausch mit Fachexperten und Vertretern aus anderen Bundesländern. Auch Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums nahmen teil. Die AG war kein Entscheidungsgremium, sondern ein Beratungs- und Empfehlungsgremium.

Entscheidungen zu Maßnahmen habe man nach bestem Wissen und Gewissen aufgrund der vorhandenen Informationen des RKI und Paul-Ehrlich-Institut abgewogen.

Die Vertreter aus dem Referat 43 entschieden, welche Informationen an die Gesundheitsministerin weitergegeben wurden. Dabei gab es schriftliche Informationen als auch persönliche Gespräche. „Wir sind den Empfehlungen des RKI gefolgt“, erklärte Widders. „Das Landeskabinett hat letztlich die Entscheidung getroffen.“ Man habe jedoch nicht einfach alles durchgewunken.

Es gebe bei Impfungen immer auch Impfreaktionen und manchmal auch Impfnebenwirkungen. Unter der Bezeichnung, dass der Impfstoff sicher sei, verstehe Widders einfach, „dass es ein zugelassener Impfstoff ist“.

Die AfD-Fraktion in Brandenburg hat die Einrichtung von zwei Untersuchungsausschüssen zur Corona-Pandemie durchgesetzt, von denen einer bereits abgeschlossen ist. Ihr Ziel ist es, zu überprüfen, ob das Handeln der Landesregierung beim Eindämmen der Pandemie angemessen, erforderlich und wirksam war. Der zweite Ausschuss konzentriert sich auf den Zeitraum von September 2020 bis November 2022.



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