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Regierungspressekonferenz

Innenministerium prüft „COMPACT“-Urteil auf zukünftige Vereinsverbote

Inwiefern hat das „COMPACT“-Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes Auswirkungen auf die Verfahren gegen die AfD, fragte die Epoch Times die Bundesregierung.

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„COMPACT“-Chef Jürgen Elsässer (M.) vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 10.06.2025.

Foto: Erik Rusch/Epoch Times

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Lesedauer: 2 Min.

Die Bundesregierung wollte sich auf Nachfrage der Epoch Times nicht „im Konkreten“ dazu äußern, ob das Urteil vom Bundesverwaltungsgericht vom Dienstag zum Vereinsverbot gegen das „COMPACT“-Magazin Auswirkungen auf die Bewertung der AfD haben würde.
„Der Bundesinnenminister hat sich gestern dazu geäußert“, so der Sprecher des Bundesinnenministeriums (BMI) während der Regierungspressekonferenz am Mittwoch, 25. Juni, in Berlin.
Es gebe eine Pressemitteilung vom BMI dazu mit dem Kernsatz: „Das BMI respektiere die Entscheidung des Gerichts“, führt der Sprecher weiter aus. „Sobald die schriftliche Urteilsbegründung eingeht, wird das BMI diese sorgfältig auswerten.“
Hintergrund ist, dass es bei den vor Gericht in Leipzig vorgebrachten Vorwürfen gegen „COMPACT“ deutliche Parallelen zu den Vorwürfen gegen die AfD gibt, sowohl in Bezug auf die Einstufung durch den Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistische“ Organisation vom Mai, als auch zu einem möglichen Verbotsverfahren gegen die aktuell stärkste Oppositionspartei.
Das höchste deutsche Verwaltungsgericht stufte die Inhalte von „COMPACT“ als durch die Presse- und Meinungsfreiheit geschützt ein.
Dabei geht es beispielsweise um eine vom Gericht artikulierte aggressiv-kämpferische Nutzung des ethno-kulturellen Volksbegriffes, die eine Herabsetzung von Menschen mit Migrationshintergrund darstellen soll.
Die inhaltliche Auswertung des dann vorliegenden „COMPACT“-Urteils durch das BMI soll die Möglichkeiten eines Vereinsverbotes umfassen: „Der Innenminister hat ja auch gesagt, dass Vereinsverbote ein anwendbares und mögliches Mittel gegen extremistische Bestrebungen bleiben“, so der BMI-Sprecher weiter.
Deshalb schaue man auch für mögliche künftige Verbote, was man aus diesem Urteil dafür mitnehmen könne, erklärte der Ministeriumssprecher.
Zu der von Jürgen Elsässer als „COMPACT“-Chefredakteur angekündigten Schadensersatzklage gegen das BMI aufgrund von Beeinträchtigungen durch die zeitweilige Beschlagnahmung der Kommunikations- und Arbeitsmittel des Magazins wollte sich die Bundesregierung nicht äußern. „Das ist ja eine hypothetische Frage“, erklärte der BMI-Sprecher.
Als Hauptstadtreporter ist Erik Rusch regelmäßig in der Bundespressekonferenz und überall „Vor Ort“, wo kritische Fragen zu aktuellen Themen in den Bereichen Gesellschaft und Politik zu stellen sind.

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