Mordfall Susanna: Rückführung von Ali B. illegal?

Die Flucht des Tatverdächtigen im Mordfall Susanna währte nur kurz: Bundespolizisten holten den jungen Mann aus dem Irak zurück nach Deutschland. Rechtsexperten sehen diese Aktion mit Bedenken.
Titelbild
Ali B. auf dem Weg in die Untersuchungshaft.Foto: Hasan Bratic/dpa
Epoch Times15. Juni 2018

Für die Ermittler war die schnelle Rückführung von Ali B., des Tatverdächtigen im Mordfall Susanna, aus dem Nordirak ein Erfolg. Strafverteidiger sehen dies jedoch als problematisch an.

„Ich glaube, man wollte einfach einen schnellen Ermittlungserfolg“, sagte Jürgen Möthrath, Präsident des Deutschen Strafverteidigerverbands. „Man kann aber nicht sagen: Der Zweck heiligt die Mittel. Das gilt ganz besondere für den Staat.“

Möthrath wies darauf hin, dass ein normales Auslieferungsverfahren selbst aus Staaten, mit denen Deutschland ein Auslieferungsabkommen habe, Wochen oder Monate dauern könne. „Der internationale Haftbefehl muss übersetzt werden, ein Gericht muss über die Auslieferung entscheiden – das alles gab es hier nicht.“

Ali B. soll die 14 Jahre alte Susanna im Mai vergewaltigt und getötet haben. Der abgelehnte Asylbewerber aus dem Irak hatte sich mit seiner Familie in den Nordirak abgesetzt. Susannas Leiche war nach dem entscheidenden Hinweis eines 13 Jahre alten Flüchtlings in der vergangenen Woche nahe einem Bahngleis in Wiesbaden gefunden worden. Seitdem wurde nach Ali B. gefahndet, Polizisten der kurdischen Regionalbehörden im Irak nahmen ihn fest. Am Samstag holten Bundespolizisten den jungen Iraker an Bord einer Lufthansa-Maschine nach Deutschland zurück. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft und gestand, er habe Susanna nach einem Streit getötet.

„Das hat mit einem rechtsstaatlichen Verwaltungsverfahren nichts zu tun“, sagte der Berliner Anwalt Carsten Hoenig, der in seinem Blog das Verhalten der Strafverfolgungsbehörden kritisierte. „Was hier passiert ist, war mit Sicherheit nicht sauber.“ Zwar könnten gerade im Fall von Staaten, mit denen kein Auslieferungsabkommen bestehe, „informelle Kanäle“ genutzt werden, um einen Tatverdächtigen in Deutschland zur Verantwortung ziehen zu können. „Das geht aber auch anders als in diesem Fall“, sagte Hoenig.

Die irakische Zentralregierung in Bagdad hatte am Mittwoch die Übergabe von Ali B. an Deutschland als Rechtsverstoß kritisiert. Es gebe zwischen beiden Ländern kein Abkommen über eine Auslieferung von gesuchten Personen, teilte das Außenministerium in Bagdad mit. Den Verstoß hätten sowohl die kurdische Regionalregierung als auch Deutschland begangen. Nur das Justizministerium der irakischen Zentralregierung in Bagdad habe die Befugnis für einen Austausch von Gesuchten. (dpa)



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