„Reich sind immer die anderen“: Bund der Steuerzahler gegen Scholz-Pläne zur Corona-Bewältigung

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) wendet sich gegen Ideen des Bundesfinanzministers Olaf Scholz, mittels einer Vermögenssteuer und einer Fortsetzung des Solidaritätszuschlages die Corona-Lasten zu stemmen. Der BdSt befürchtet, dass weitere Leistungsträger das Land verlassen.
Von 6. März 2021

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) hat Forderungen des SPD-Kanzlerkandidaten Olaf Scholz zurückgewiesen, den Belastungen des Haushalts durch die Corona-Krise durch Umverteilungsmaßnahmen entgegenzuwirken.

Scholz hatte vor einer Woche in der „Rheinischen Post“ geäußert, er wisse sich „mit der überwiegenden Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger einig, dass wir unser Steuersystem gerechter gestalten müssen“. Darunter verstehe er Steuerhöhungen für Besserverdienende und Vermögende bei gleichzeitiger Entlastung unterer und mittlerer Einkommen.

Bund kann „auf gut elf Milliarden Euro Einnahmen pro Jahr nicht verzichten“

Forderungen aus Union und FDP, den Haushalt durch Erleichterungen für alle und eine Abschaffung des Solidaritätszuschlages zu sanieren, erteilte er eine Absage. Es wäre, so Scholz, eine „Entscheidung gegen das Volk“, denn man könne „auf die gut elf Milliarden Euro Einnahmen pro Jahr nicht verzichten“.

Um Ländern und Kommunen „Geld für die Infrastruktur, die Kitas, Schulen, öffentlichen Nahverkehr und Polizei“ sichern zu können, forderte der Bundesfinanzminister eine Vermögenssteuer. Zur gerechteren Verteilung der Lasten gehöre es, dass „die, die sehr viel verdienen, einen etwas größeren Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen, damit die unteren und mittleren Einkommen etwas entlastet werden können“.

Erst am Donnerstag, 4. März, hatte Scholz im Gespräch mit dem „Welt“-Fernsehsender einen Nachtragshaushalt ins Spiel gebracht, um die Konsequenzen der Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz zum weiteren Vorgehen in der Corona-Krise vom Tag zuvor in den Griff zu bekommen.

Bund der Steuerzähler unterzieht Scholz einem „Faktencheck“

Der BdSt hält dagegen. Auf seiner Website heißt es in einem „Faktencheck“, dass ein Dax-Vorstand mit einem Jahreseinkommen von 7,5 Millionen Euro, der ohne Soli um 183.000 Euro entlastet würde, nicht ins Gewicht fallen würde gegenüber dem Schaden der hauptsächlich Betroffenen.

Vor allem Sparer und GmbHs, unabhängig von der Größe ihres Einkommens, und Fachkräfte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von rund 62.000 Euro wären die Verlierer der Steuerpläne von Scholz.

Reiner Holznagel, der Chef des Steuerzahlerbundes, erklärt dazu in einem Video:

Deutschland ist ein Hochsteuerland, in dem vor allem die Mitte sehr stark besteuert wird. Deshalb brauchen wir eine Diskussion darüber, wie wir die steuerlichen Rahmenbedingungen verbessern können. Mehr Fakten, mehr Tatsachen, weniger das Motto: ‚Reich sind immer die anderen!‘“

Ein Handwerksmeister, der in Immobilien investiert hätte, von deren Erträgen er leben wolle, statt in die Rentenversicherung einzubezahlen, würde in unbilliger Weise von einer Vermögenssteuer belastet. Zudem würde eine Vermögenssteuer dazu führen, dass „Deutschlands Mittelschicht betroffen wäre, Arbeitsplätze verloren gehen und Menschen abwandern“.

Deutschland verfehlt Stabilitätskriterien

Dass die Staatsverschuldung in Deutschland bei mehr als 2.315 Milliarden Euro angelangt sei, sich pro Sekunde um 6.855 Euro verändere und der Schuldenstand pro Kopf auf 27.834 Euro angewachsen sei, habe Scholz nicht zuletzt durch seine Ausgabenpolitik selbst zu vertreten, so der BdSt.

Allein 2020 sei laut Statistischem Bundesamt ein Defizit von 139,6 Milliarden aufgelaufen. Bereits im Zusammenhang mit dem Nachtragshaushalt vom März des Vorjahres habe Scholz erklärt: „Wir können uns das leisten!“

Tatsächlich habe Deutschland erstmals seit 2011 ein Defizit, dieses sei zudem das zweithöchste seit der Wiedervereinigung 1990 mit Ausnahme des Rekorddefizits aus dem Jahr 1995, als die Treuhandschulden in den Staatshaushalt übernommen worden waren.

Für 2020 ergebe sich daraus eine Defizitquote von 4,2 Prozent gemessen am Bruttoinlandsprodukt in jeweiligen Preisen. Damit habe man den Referenzwert des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts von drei Prozent „deutlich verfehlt“.



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