Seehofer-Gesetz ohne Wirkung: Kaum Abschiebehäftlinge in Strafanstalten

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Symbolbild.Foto: istock
Epoch Times4. Dezember 2019

Die neu geschaffene Möglichkeit, Abschiebehäftlinge in Strafvollzugsanstalten unterzubringen, wird von den Ländern bislang kaum genutzt.

Nach Angaben der Linken-Abgeordneten Ulla Jelpke plant bislang Sachsen-Anhalt als einziges Bundesland, von der umstrittenen Inhaftierungsmöglichkeit Gebrauch zu machen.

Weitere Länder prüften lediglich, ob sie diese Möglichkeit nutzen sollen, heißt es Jelpke zufolge in einer Regierungsantwort auf ihre parlamentarische Anfrage.

Linke kritisieren „schlechte Symbolpolitik“

„Damit erweist sich das ‚Hau-ab-Gesetz‘ in einem wesentlichen Punkt als schlechte Symbolpolitik – ein typischer Befund für die Asylpolitik der letzten Jahre“, erklärte Jelpke.

Mit großem Tamtam werden gesetzliche Regelungen geschaffen, die zur Lösung realer Probleme wenig bis nichts beitragen und die regelmäßig mit EU- und Verfassungsrecht in Konflikt stehen.“

Denn nach diesem müssten Abzuschiebende, die ja keine Straftat begangen haben, getrennt von Straftätern untergebracht werden.

Die Möglichkeit, Abschiebekandidaten in Haftanstalten unterzubringen, besteht seit dem Sommer. Ein entsprechendes Gesetz war auf Initiative von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) beschlossen worden. (afp)

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