SPD: Es ging in Stuttgart nicht um die Reduzierung von Schadstoffen, sondern stets um Fahrverbote

Absurd: Das Verwaltungsgericht von Baden-Württemberg verhängte ein Zwangsgeld gegen das Land Baden-Württemberg. Für den Fraktionsvorsitzenden der SPD zeigt sich, dass es Verkehrsminister Hermann (Bündnis 90/Die Grünen) stets darum ging, Fahrverbote durchzusetzen.
Epoch Times27. August 2018

Das für Stuttgart zuständige Verwaltungsgericht legte ein Zwangsgeld von 10.000 Euro gegen das Land fest (Az.: 13 K 5058/18), wie „stimme.de“ am 23. August 2018 schreibt..

SPD-Fraktionsvorsitzender Andreas Stoch erklärt dazu:

Ein Gericht des Landes verhängt ein Zwangsgeld gegen das Land! Diese Absurdität sondergleichen haben wir dem Verkehrsminister zu verdanken.“

Und weiter: „Hermanns unsinniger Vergleich mit den Klägern am Neckartor hätte so nie abgeschlossen werden dürfen. Aufgrund dieses Vergleichs muss das Land nun gegen sich selbst ein Zwangsgeld zahlen“, so Stoch.

Die Regierung hätte beim Vergleichsabschluss 2016 darauf drängen müssen, dass nicht das Verkehrsaufkommen, sondern die Luftverbesserung als entscheidendes Kriterium und Ziel gilt.

Die Verbesserung der Luft ist auch ohne eine Reduzierung der Fahrzeuganzahl möglich: „Durch die Fluktuation der Fahrzeugflotte, Softwareupdates, eine Modernisierung der Busflotte und anderen Maßnahmen kommt es zwar zu einer Reduzierung der Luftschadstoffe, doch das ist für den abgeschlossenen Vergleich völlig irrelevant. Das Gericht konnte gar nicht anders, als ein solches Zwangsgeld zu verhängen.“

Es ging für den grünen Verkehrsminister stets darum, Fahrverbote durchzusetzen

Stoch kommt daher zu dem Schluss:

Angetrieben von Verkehrsminister Hermann hat sich die Landesregierung bei dem Vergleich mit den Klägern am Neckartor ohne Not in eine Sackgasse manövriert, da die Frage der Diesel-Nachrüstung dort 2016 nämlich überhaupt keine Rolle spielte.“

Für den Fraktionsvorsitzenden der SPD wird deutlich, dass es dem Verkehrsminister Hermann (Bündnis 90/Die Grünen) stets darum ging, Fahrverbote durchzusetzen. Sich dabei hinter Gerichtsentscheidungen zu verstecken, sei unehrlich und scheinheilig.

Hintergrund: Im Jahr 2016 erfolgte ein Vergleich mit zwei Anwohnern der Kreuzung „Am Neckartor“ wegen starker Schadstoffbelastung. Seither hatte lt. Angabe des Verwaltungsgerichtes das Land zu wenig unternommen, um – wie zugesagt – den Verkehr am Neckartor an Tagen mit hoher Luftbelastung ab 2018 um 20 Prozent zu reduzieren. Die Zusage wurde später zurückgezogen, da die Reduzierung am „Neckartor“anderswo zu einer höheren Belastung führen würde.

(ks)



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