Totschlag
Tödlicher Messerangriff in Aachener Gaststätte: 41-Jähriger kommt in Psychiatrie
Nach einem Streit kam es zu einer tödlichen Auseinandersetzung mit einem Messer.

Nun hat das Aachener Landgericht das Urteil gesprochen. (Archivbild)
Foto: Oliver Berg/dpa
Das Landgericht Aachen hat für einen 41-Jährigen wegen der Tötung eines Mannes in einer Gaststätte die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.
Zuvor mehrfach ins Gesicht geschlagen
Vom Vorwurf des Totschlags wurde der Angeklagte nach Gerichtsangaben vom Freitag wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen. Dem 41-Jährigen wurde vorgeworfen, im Mai in einer Gaststätte in Aachen einen Mann erstochen und einen weiteren schwer verletzt zu haben.
Laut Anklage soll er zunächst vor der Gaststätte in eine Auseinandersetzung eingegriffen und einem der Beteiligten mehrfach ins Gesicht geschlagen haben.
Danach sei er in die Gaststätte gegangen, wobei ihm zwei Männer gefolgt seien, um ihn zur Rede zu stellen. Der Angeklagte soll daraufhin mit einem Messer auf beide eingestochen haben. Einer der Männer starb noch vor Ort, der andere überlebte nach einer Notoperation.
Wegen vorsätzlicher Körperverletzung wurde der Angeklagte auch zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (afp/red)
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