Urteil: Echter ausländischer Pass muss für Identitätsnachweis anerkannt werden

Auch Ausländer aus Ländern mit einem als unzuverlässig geltenden Urkundenwesen können in Deutschland mit ihrem Nationalpass ihre Identität nachweisen.
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Ausländische Pässe müssen bei deutschen Behörden anerkannt werden, so ein Gerichtsurteil.Foto: Nikos Arvanitidis/dpa
Epoch Times20. Oktober 2017

Auch Ausländer aus Ländern mit einem als unzuverlässig geltenden Urkundenwesen können in Deutschland mit ihrem Nationalpass ihre Identität nachweisen. Allein die Zweifel der deutschen Behörden reichten nicht aus, um die Beweiswirkung des Passes des Heimatlands anzuzweifeln, urteilte das Oberlandesgericht Hamm nach einem am Freitag veröffentlichten rechtskräftigen Urteil. (Az. 15 W 317/16)

Das Gericht gab damit einem aus Guinea stammenden Mann und dessen Partnerin recht, die den heute 21 Jahre alten guineischen Staatsangehörigen als Vater in die Geburtsurkunde eines 2014 geborenen Mädchens eintragen lassen wollten. Das Standesamt ihrer Heimatgemeinde Arnsberg hatte diesen Eintrag nur auf Grundlage des Nationalpasses verweigert. Die deutsche Behörde wollte, dass das Paar auf eigene Kosten die Dokumente bei der deutschen Botschaft in Conakry in Guinea auf ihre Echtheit prüft. Dazu sah das Paar sich aber nicht in der Lage.

Dem Urteil zufolge reichte der Nationalpass trotz der Zweifel an den guineischen Urkunden aus. Nur wenn der Standesbeamte andere Urkunden oder andere Tatsachen vorliegen habe, die Zweifel an der Echtheit des Passes begründen, dürfe er auf eine Prüfung des Passes bestehen. Dies entspreche der im Völkerrecht festgelegten Passhoheit der einzelnen Staaten und berücksichtige auch, dass der Einzelne praktisch keine andere Möglichkeit habe, seine Identität effektiv nachzuweisen. Im Fall des jungen Vaters habe es aber keine Anhaltspunkte für weitergehende Ermittlungen gegeben. (afp)



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