„Geräuschlose Beseitigung“: Regierung bereitet Vernichtung von unbrauchbaren Masken aus China vor

Epoch Times4. Juni 2021

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bereitet einem Bericht des „Spiegel“ zufolge die Vernichtung einer großen Zahl unbrauchbarer Masken vor.

Das Material im Wert von schätzungsweise einer Milliarde Euro solle in der Nationalen Gesundheitsreserve gelagert werden; mit Eintritt des Verfallsdatums sollten die Masken dann vernichtet werden, berichtete das Magazin am Freitag vorab. Es berief sich auf interne Papiere des Arbeits- und des Gesundheitsministeriums. Um die Einlagerung zu ermöglichen will Spahn das Infektionsschutzgesetz ändern, heißt es in dem Bericht.

Laut „Spiegel“ hofft Spahn so, dass die Masken dann politisch geräuschlos beseitigt werden könnten. In einem Aktenvermerk des Arbeitsministeriums soll es entsprechend heißen, so könne der CDU-Politiker sein Gesicht wahren.

Die Masken ließ Spahn im Frühjahr 2020 aus China einkaufen, obwohl sie keine europäischen Prüfzeichen hatten, berichtet der „Spiegel“ weiter. Auch nach den damals geltenden Sonderregeln der EU seien sie aber nicht frei verkehrsfähig gewesen und hätten daher vor ihrem Einsatz im Labor überprüft werden müssen.

Ministerium wollte mangelhafte Masken an Obdachlose und Behinderte verteilen

Das Gesundheitsministerium habe zwischenzeitlich vorgehabt, solche Masken an Obdachlose, Behinderte oder Hartz-IV-Empfänger zu verteilen, berichtete das Magazin weiter. Das für die Maskensicherheit zuständige Arbeitsministerium habe dem seine Zustimmung verweigert.

Als Kompromiss solle nun in der kommenden Woche eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen werden, um die Masken in der Nationalen Reserve Gesundheitsschutz einlagern zu können. Von dort sollen sie nur in einem Katastrophenfall ausgegeben werden dürfen.

In einem Vermerk des Arbeitsministeriums heißt es dazu laut „Spiegel“, nicht nachgetestete Masken „werden nach Erreichen der Verfallszeit vernichtet. Eine Abgabe an Bürger kommt nur im Ausnahmefall infrage“, und auch das nur mit ausdrücklichem Einverständnis des Arbeitsministeriums. (afp/er)



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