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Verflüssigtes Erdgas

EU-Energiekommissar: LNG-Import kein Verhandlungsangebot an USA

Nach Angaben von Dan Jorgensen, Energiekommissar der EU, verhandelt die EU gerade nicht mit den USA darüber, mehr LNG zu importieren. Ein Ende der europäischen Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen sei ebenfalls noch in Ferne.

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Ein Gastanker, der LNG geladen hat.

Foto: AlbertPego/iStock

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EU-Energiekommissar Dan Jorgensen bestreitet, dass das Vorhaben der EU, künftig mehr LNG aus den USA zu importieren, ein Verhandlungsangebot an die USA sei. „Wir stehen diesbezüglich nicht in Verhandlungen mit der amerikanischen Regierung“, sagte Jorgensen dem „Handelsblatt“. Das sei etwas, was auf dem Markt passiere.
Die EU müsse allerdings den Ländern dankbar sein, die Gas in die EU lieferten, um dadurch die russische Abhängigkeit weiter reduzieren zu können. „Wir werden auch in Zukunft noch eine Weile darauf angewiesen sein“, so Jorgensen.
Auch wenn Europa in Zukunft komplett frei von fossilen Brennstoffen sein wolle, ist das nicht etwas, das in den nächsten Monaten oder Jahren geschehen könne, sagt Jorgensen weiter. Es sei ein längerer Prozess.
Weiter sagte er: „Die USA sind sicherlich immer noch ein enger Partner der EU, aber es ist auch klar, dass wir in der gegenwärtigen Situation wahrscheinlich erkennen müssen, dass wir in der Vergangenheit zu naiv waren und darauf vertraut haben, dass die USA unser großer Bruder ist, der kommt und uns hilft, wenn uns etwas zustößt.“ Darauf könne die EU nicht mehr vertrauen.

Seit 2022 auch mehr LNG aus Russland

Seit 2022 Sanktionen gegen Russland wegen des Ukraine-Krieges eingeführt wurden, ist nach Angaben von Energiezukunft die Menge des importierten verflüssigten Erdgases aus Russland um fast ein Fünftel gewachsen. Einfuhren nach Frankreich sind im vergangenen Jahr um 80 Prozent gestiegen, berichtet Epoch Times.
In Deutschland hat erst im Februar die ReGas den 10-Jahres-Chartervertrag über das LNG-Regasifizierungsschiff im Hafen Mukran auf Rügen vorzeitig gekündigt, so Epoch Times. Im Gegensatz zu Erdöl und Kohle unterliegt Gas und Uran nicht den Sanktionen. (dts/red)

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