„Germanwings ist 100-prozentig für den Absturz haftbar“

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Ein Germanwings Airbus hebt vom Flughafen Köln-Bonn, West-Deutschland, am 30. März, 2015 ab. Der Co-Pilot eines Germanwings Airbus A320 Flugzeug, das am 24. März 2015 in der Französisch Alpen abgestürzt war, sperrte den Kapitän aus das Cockpit des Airbus-Jets aus und brachte Flug 4U 9525 bewusst zum Absturz. Das Flugzeug soll mit einer Geschwindigkeit von 700 km (430 Meilen) pro Stunde abgestürzt sein, wobei alle 150 Menschen an Bord getötet wurden.Foto: Oliver Berg / AFP / Getty Images
Epoch Times31. März 2015

Sicher wird Germanwings für den Flugzeugabsturz aufkommen müssen. Am 24. März waren beim Unglück in den französischen Alpen 150 Menschen getötet worden. Es sind bereits erste Zahlungen an die Familien der Opfer gegangen.

Die Frage ist nur, wie weit diese Haftbarkeit geht, in Anbetracht neuer Enthüllungen über den Gemütszustand von Andreas Lubitz.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Lubitz, 27, den Absturz bewusst verursacht hat, der ihn und alle anderen an Bord von Germanwings 4U9525, auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf, tötete. Anscheinend hielt er seine Depression und seine aktuelle geistige Verfassung vor seinem Arbeitgeber geheim.

"Germanwings ist 100-prozentig für den Absturz haftbar", sagte Gerald C. Sterns, ein erfahrener auf Luftfahrt spezialisierter Anwalt von Sterns & Walter, per E-Mail.

„Es ist das Luftfahrtunternehmen, das für die Beförderung bezahlt wurde und diese Leistung auf Grund des Absturzes nicht einhalten konnte. Solche Vorfälle werden durch das Übereinkommen von Montreal geregelt und Deutschland ist Vertragspartei. Laut dem Übereinkommen ist die Unfallursache irrelevant für die Verpflichtungen von Germanwings“, sagte er.

Familien der Opfer erhalten automatisch eine Summe von ungefähr 160.000 Euro, eine Summe, die durch Gesetze für internationales Fliegen festgelegt ist, die Teil des Montrealer Übereinkommens sind.

Und Sterns fügt hinzu: „In den allermeisten Fällen ist das Luftfahrtunternehmen haftbar, egal ob der Absturz durch einen kriminellen Akt, einen Terroranschlag oder einen abgefallenen Flügel verursacht wurde.“, sagte Sterns.

Um dieser Verpflichtung nicht nachkommen zu müssen „muss das Luftfahrtunternehmen nachweisen, dass es frei von jeglicher Schuld ist und keinerlei Fahrlässigkeiten begangen hat und der Absturz unter Umständen geschah, die außerhalb der Kontrolle des Luftfahrtunternehmens waren. So könnte der Absturz auch durch eine verirrte Kugel in einem sonst friedlichen Gebiet verursacht worden sein.

„Das ist eine sehr schwere Bürde, vor allem wenn man bedenkt, dass weder das Mutterunternehmen, die Lufhansa, noch Germanwings ein Screening Protokoll vorweisen konnte, um die Rückkehr zum Dienst zu überwachen“, führt Sterns weiter aus.

Was die Menge des ausgezahlten Geldes betrifft, wird nicht jede Familie die gleiche Summer erhalten, so Sterns. Das Montrealer Übereinkommen legt sich in diesem Punkt nicht fest und es wird darin nicht das Ausmaß der Schäden, oder wie sie bestimmt werden, dokumentiert, sondern es wird vom Gericht festgelegt, das diesen Fall bearbeitet."

"Noch immer ist nicht klar, ob Germanwings von Lubitz Depression und seiner Selbstmordneigung wusste. Wenn Lubitz Selbstmord absichtlich geschah, würde es Germanwings verantworten müssen, egal ob es dem Unternehmen bekannt war oder hätte bekannt sein müssen", schrieb der auf Kriminaldelikte spezialisierte Anwalt Brian Claypool in einer E-Mail. (jp/dk)



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