Diskriminierungsvorwurf: EU-Kommission verklagt Deutschland wegen Pkw-Maut

Die geplante Pkw-Maut verstoße gegen die europäischen Grundsätze der Nichtdiskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit sowie des freien Waren- und Dienstleistungsverkehrs.
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AutobahnFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times29. September 2016

Die EU-Kommission verklagt Deutschland wegen der geplanten Pkw-Maut vor dem Gerichtshof der Europäischen Union. Die Straßenbenutzungsgebühr diskriminiere ausländische Autofahrer, teilte die Brüsseler Behörde am Donnerstag mit. Der vorgesehene Abzug von der jährlichen Kraftfahrzeugsteuer in Höhe der Maut für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge führe zu einer De-facto-Befreiung von der Gebühr.

Zudem seien die Preise von Kurzzeitvignetten in einigen Fällen unverhältnismäßig hoch. Damit verstoße die geplante Pkw-Maut gegen die europäischen Grundsätze der Nichtdiskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit sowie des freien Waren- und Dienstleistungsverkehrs. Trotz zahlreicher Kontakte mit den deutschen Behörden seit November 2014 seien die grundsätzlichen Bedenken der Kommission nicht ausgeräumt worden, kritisierte die Behörde.

Dobrindt zeigt sich zuversichtlich

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt hat sich nach dieser Ankündigung zuversichtlich gezeigt, dass die umstrittene Abgabe vor Gericht Bestand haben wird. „Die Infrastrukturabgabe ist europarechtskonform, das wird der Europäische Gerichtshof bestätigen“, erklärte Dobrindt am Donnerstag in Berlin. „Deutschland erwartet jetzt ein zügiges Verfahren, damit die Infrastrukturabgabe anschließend technisch umgesetzt werden kann.“

Brüssel habe das Verfahren viel zu lange verzögert, kritisierte der Verkehrsminister. Die EU-Kommission hatte zuvor erklärt, die geplante Pkw-Maut stelle eine Diskriminierung ausländischer Autofahrer dar.



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