Gericht: VW darf mutmaßlich radikalem Islamisten nicht kündigen
Das Landesarbeitsgericht Hannover hat die Kündigung eines mutmaßlichen Islamisten bei VW für unwirksam erklärt. Der Autobauer hatte dem Montagearbeiter gekündigt, weil der Verdacht bestand, dass er sich dem militanten Dschihad in Syrien anschließen wollte.
Das Landesarbeitsgericht Hannover hat die Kündigung eines mutmaßlichen radikalislamistischen Terroristen beim Autobauer Volkswagen für unwirksam erklärt.
Der bloße Verdacht einer Zugehörigkeit zu einer radikal-militanten Bewegung reiche für eine Kündigung des Arbeitsvertrages nicht aus, urteilten die Richter.
Der Mann wollte in Richtung Syrien ausreisen, scheitere jedoch. Daraufhin wurde ihm der Pass entzogen. VW hatte dem Montagearbeiter gekündigt, weil der Verdacht bestand, dass er sich dem militanten Dschihad anschließen wolle.
„Nur bei einer konkreten Störung des Arbeitsverhältnisses sind solche Umstände als Kündigungsgründe geeignet“, hieß es in der Begründung des Gerichts. „Rein außerdienstliche Umstände können die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses weder fristlos noch fristgemäß rechtfertigen.“
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Revision zum Bundesarbeitsgericht ist möglich. (dpa)
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