SPD mahnt zu behutsamem Vorgehen bei Handydaten von Flüchtlingen

"Das grundgesetzlich garantierte Recht auf informationelle Selbstbestimmung gilt auch für Ausländer", so die Bundesdatenschutzbeauftragte Voßhoff. "Durch das Auslesen von Adressbüchern und Anruflisten wären zudem zahlreiche eigentlich unbeteiligte Dritte von der Maßnahme betroffen."
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Flüchtlinge in Serbien. 15. Januar 2017.Foto: ANDREJ ISAKOVIC/AFP/Getty Images
Epoch Times21. Februar 2017

Die SPD dringt auf einen behutsamen Umgang mit den Handydaten von Flüchtlingen. Das geplante Gesetz zur Identitätsfeststellung müsse verfassungskonform gemacht werden, um in „Einzelfällen“ die Daten auslesen zu können, sagte SPD-Fraktionsvize Eva Högl am Dienstag im ARD-„Morgenmagazin“. Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff wandte sich gegen eine systematische Anwendung ohne richterliche Genehmigung. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und die CSU verteidigten das geplante Gesetz.

Nur bei jenen, die weder Pässe noch andere Dokumente zum Identitätsnachweis bei sich hätten, solle das Handy ausgelesen werden, sagte Högl. Denn es sei wichtig für die Sicherheitsbehörden und zur Prüfung des Asylantrags, woher die Menschen kommen. Ob hierzu eine richterliche Anordnung erforderlich sei, werde noch geprüft, sagte Högl. Eine flächendeckende Überprüfung der Handydaten lehnte die SPD-Politikerin ab.

„Das grundgesetzlich garantierte Recht auf informationelle Selbstbestimmung gilt auch für Ausländer“, sagte auch Voßhoff dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. „Durch das Auslesen von Adressbüchern und Anruflisten wären zudem zahlreiche eigentlich unbeteiligte Dritte von der Maßnahme betroffen.“

Ähnlich äußerte sich der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar. „Der Zugriff auf Endgeräte, die zu Zwecken der Telekommunikation verwendet werden, hat eine hohe Eingriffsintensität und muss rechtsstaatlichen Grundsätzen folgen“, sagte er dem Redaktionsnetzwerk. Pläne zu einer Herabstufung dieser Eingriffsbefugnis in Richtung Standardmaßnahme seien „problematisch“.

De Maizière verwies beim Europäischen Polizeikongress in Berlin darauf, dass bislang bereits die Ausländerbehörden Zugriff auf die Daten hätten. Es gebe keinen Grund, warum dies nicht auch dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) gestattet werden solle, wie es das geplante Gesetz vorsieht. Wenn ein Flüchtling keinen Pass bei sich habe, wohl aber ein Handy, werfe das Fragen auf. Wenn jemand Schutz suche, sei es „nicht zuviel verlangt, dass er sagt, woher er kommt“.

CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt unterstützte den Plan der Bundesregierung, die Handys von Asylbewerbern häufiger als bisher überprüfen zu können. „Wir müssen wissen, wer zu uns kommt“, sagte Hasselfeldt der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ vom Dienstag.

Es sei „dringend erforderlich“, dass das Bamf bei Entscheidungen über Abschiebungen auch ohne Einwilligung der Flüchtlinge deren Mobiltelefone auslesen könne. De Maizière will seinen Gesetzentwurf zu den Handydaten bald ins Kabinett einbringen. (afp)



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