Zentralrat der Muslime begrüßt Urteil zu Schwimmunterricht

Das Zulassen von Ganzkörperanzügen - sogenannten Burkinis - ermögliche es Mädchen ab der Pubertät, islamische Bekleidungsgebote einzuhalten, so Mazyek. "Ich rechne damit, dass es nur bei einer Minderheit der Muslime in Deutschland eine abweichende Meinung dazu gibt."
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Das Kleidungsstück soll Musliminnen ermöglichen, schwimmen zu gehen, ohne gegen religiöse Vorschriften zu verstoßen.Foto:  Mohamed Messara/Archiv/dpa
Epoch Times10. Januar 2017

Der Vorsitzende des Zentralrates der Muslime, Aiman Mazyek, hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrecht zum gemischten Schwimmunterricht für junge muslimische Mädchen grundsätzlich begrüßt. In der der „Heilbronner Stimme“ (Mittwoch) sprach Mazyek von einem „angemessenen Kompromiss“. Er sieht Parallelen zur bisherigen Rechtsprechungen in Deutschland.

Das Zulassen von Ganzkörperanzügen – sogenannten Burkinis – ermögliche es Mädchen ab der Pubertät, islamische Bekleidungsgebote einzuhalten, sagte Mazyek weiter. „Ich rechne damit, dass es nur bei einer Minderheit der Muslime in Deutschland eine abweichende Meinung dazu gibt.“

Der Freiburger Islamwissenschaftler Abdel-Hakim Ourghi bezeichnete das Urteil als „richtig“. Die Pflicht zur Teilnahme könne verhindern, dass muslimische Mädchen von ihren Familien von der Gesellschaft ausgeschlossen werden, sagte er der „Heilbronner Stimme“. Weder im Koran noch in den Überlieferungen Mohammeds gebe es einen klaren Hinweis darauf, der einen gemeinsamen Unterricht verbiete.

Ourghi bezeichnete Kleidervorschriften und die strikte Trennung der Geschlechter als „historisches Produkt der männlichen Herrschaft“. Theologisch lasse sich dies nicht begründen. Ein Elternpaar aus der Schweiz ist vor dem Menschenrechtsgerichtshof mit seiner Klage gegen die Teilnahmepflicht für seine Töchter am gemeinsamen Schwimmunterricht gescheitert. Die Richter in Straßburg sehen darin keinen Verstoß gegen die Religionsfreiheit. (dts)



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