Britische Justiz: Haftbefehl gegen Wikileaks-Gründer Assange besteht weiter

Die britische Justiz hat ihren Haftbefehl gegen den Wikileaks-Gründer Julian Assange aufrecht erhalten. Ein Gericht in London lehnte einen Antrag der Anwälte von Assange ab, den Haftbefehl aufzuheben. Assange fürchtet eine Auslieferung an die USA.
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Wikileaks-Gründer Julian Assange.Foto: Carl Court/Getty Images
Epoch Times6. Februar 2018

Die britische Justiz hat ihren Haftbefehl gegen den Wikileaks-Gründer Julian Assange aufrecht erhalten. Ein Gericht in London lehnte am Dienstag einen Antrag der Anwälte von Assange ab, den Haftbefehl aufzuheben.

Assange hält sich seit 2012 in der ecuadorianischen Botschaft in London auf und fürchtet, bei einem Verlassen des Gebäudes festgenommen und an die USA ausgeliefert zu werden.

In ihrem Antrag schrieben Assanges Anwälte, dass sein fünfeinhalbjähriger Botschaftsaufenthalt in der britischen Hauptstadt „einer Gefängnisstrafe gleichkommt“. Dies überzeugte Richterin Emma Arbuthnot nach eigenen Angaben aber nicht.

Assange war 2012 in die Botschaft in London geflohen, um einer Auslieferung an Schweden wegen Vergewaltigungsvorwürfen zu entgehen. Die Vorwürfe stellten sich als haltlos heraus. Assange hatte auch immer bestritten, die Frau sexuell missbraucht zu haben. Er bezeichnete es als eine politisch motivierte Kampagne gegen ihn.

Assange hatte Angst, von Schweden aus an die USA überstellt zu werden, wo ihm ein Prozess wegen Geheimnisverrats und womöglich sogar die Todesstrafe droht.

Die Stockholmer Staatsanwaltschaft legte den Fall vergangenes Jahr schließlich zu den Akten. Allerdings besteht nach wie vor ein britischer Haftbefehl, weil Assange 2010 gegen Bewährungsauflagen verstoßen haben soll. (afp/so)



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