Polen weist Kritik der EU an Justizreform erneut zurück

Im Januar vergangenen Jahres hatte die EU-Kommission ein Verfahren zur Überprüfung der Rechtsstaatlichkeit gegen Polen eingeleitet. Brüssel sieht die Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts in Gefahr.
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Die polnische Premierministerin Beata Szydlo.Foto: PHILIPPE HUGUEN/AFP/Getty Images
Epoch Times21. Februar 2017

Im Streit um die Rechtsstaatlichkeit in Polen hat die Regierung in Warschau Kritik aus Brüssel erneut zurückgewiesen. In einer Antwort an die EU-Kommission wenige Tage vor Ablauf einer Frist bekräftigte Warschau am Montag die Ansicht, dass die Reform des Verfassungsgerichts „in Übereinstimmung mit den europäischen Standards“ für die Arbeitsweise von Verfassungsgerichten stehe. Auch seien die im November und Dezember vom Parlament beschlossenen Gesetze zur Reform des Gerichts „schlüssig“ und entsprächen den Empfehlungen der Venedig-Kommission des Europarats.

Dem Kommissionsvizepräsidenten Frans Timmermans warf Warschau vor, im Streit um die Verfassungsgerichtsreform politische Ziele zu verfolgen. Timmermans versuche mit „anderen Mitgliedstaaten zusammen mit der Europäischen Kommission eine gemeinsame Front gegen Polen“ zu bilden. Timmermans Handeln in dem Konflikt sei „politisch motiviert“ und solle „einen Mitgliedstaat stigmatisieren“, kritisierte die rechtskonservative Regierung. Timmermans ist in dem Streit einer der Wortführer auf Seiten der EU-Kommission.

Im Januar vergangenen Jahres hatte die EU-Kommission ein Verfahren zur Überprüfung der Rechtsstaatlichkeit gegen Polen eingeleitet. Brüssel sieht die Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts in Gefahr.

Im Juli übermittelte die Kommission mehrere Empfehlungen an Warschau. Konkret forderte sie unter anderem, vom Verfassungsgericht gefällte Urteile umzusetzen und Gesetzesänderungen, die dessen Unabhängigkeit und Handlungsfähigkeit beschränken, zu unterlassen. Ende Dezember gewährte Brüssel Warschau dann einen weiteren Aufschub und übermittelte „neue Empfehlungen“. Warschau wurden zwei Monate Zeit eingeräumt, um darauf zu reagieren. Diese Frist läuft am Freitagabend ab. (afp)



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