BGH prüft Antrag auf Haftbefehl für mutmaßlichen Kontaktmann Amris – Kritik an Sicherheitsbehörden wächst

Ein in Berlin festgenommener mutmaßlicher Kontaktmann des Terrorverdächtigen Anis Amri ist am Donnerstag dem Haftrichter des Bundesgerichtshofs zur Prüfung der gegen ihn erhobenen Vorwürfe vorgeführt worden. Der Tunesier könnte in den Anschlag auf den Weihnachtsmarkt an der Berliner Gedächtniskirche mit zwölf Toten eingebunden gewesen sein.
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Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.Foto:  Uli Deck/dpa
Epoch Times29. Dezember 2016

Ein in Berlin festgenommener mutmaßlicher Kontaktmann des Terrorverdächtigen Anis Amri ist am Donnerstag dem Haftrichter des Bundesgerichtshofs zur Prüfung der gegen ihn erhobenen Vorwürfe vorgeführt worden. Die Bundesanwaltschaft will voraussichtlich am Nachmittag mitteilen, ob Haftbefehl gegen den 40-jährigen Tunesier erlassen wurde. Der Behörde zufolge könnte der Tunesier in den Anschlag auf den Weihnachtsmarkt an der Berliner Gedächtniskirche mit zwölf Toten eingebunden gewesen sein.

Die Telefonnummer des Festgenommenen war laut Bundesanwaltschaft in Amris Mobiltelefon gespeichert, das er im Tatfahrzeug, einem gekaperten Lastwagen, zurück ließ. Amri hatte einem Medienbericht zufolge noch zehn Minuten vor dem Anschlag über sein Handy Sprachnachrichten und Fotos verschickt. Demnach könnten weitere Islamisten in Berlin und im Ruhrgebiet in die Attentatspläne eingeweiht gewesen sein.

Unterdessen mehrt sich im Fall Amri die Kritik an den Sicherheitsbehörden. Nach Ansicht des Vorsitzenden des Bunds Deutscher Kriminalbeamter (BDK), André Schulz, hat der Fall „das Potenzial, sich zu einem Desaster für die Sicherheitsbehörden“ wie beim Nichterkennen des NSU-Trios zu entwickeln. „Mit einiger Sicherheit wird es mindestens einen Untersuchungsausschuss geben, der sich genau mit dieser Fragestellung beschäftigen wird“, sagte Schulz der Zeitung „Die Welt“ vom Donnerstag.

Die stellvertretende Vorsitzende der SPD im Bundestag, Eva Högl, sagte im Bayerischen Rundfunk: „Wir müssen schonungslos analysieren, ob Behörden Fehler gemacht haben.“ Amri sei als bekannter Gefährder „mehrfach Gegenstand der Beratungen im gemeinsamen Terrorabwehrzentrum“ gewesen, den Behörden aber „trotzdem entwischt“. Zudem sei es „völlig unverständlich“, warum „dieser gefährliche Mann“ nicht inhaftiert wurde. Laut Gesetz sei dies bei Ausreisepflichtigen für bis zu 18 Monate möglich. „Wir müssen schauen, warum er nicht in Haft genommen wurde“, sagte Högl.

In Nordrhein-Westfalen, wo Amri als Geduldeter lebte, beantragten die Fraktionen von CDU, FDP und Piraten eine Sondersitzung des Innenausschusses im Landtag. Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Lutz Lienenkämper, warf Innenminister Ralf Jäger (SPD) vor, „die Verantwortung für den Fall Amri komplett nach Berlin abzuschieben“.

Lienenkämper zufolge sollen das nordrhein-westfälische Landeskriminalamt und der Verfassungsschutz Amri bereits seit längerer Zeit im Visier gehabt haben. Es stelle sich nun die Frage, warum ein geduldeter islamistischer Gefährder in Nordrhein-Westfalen offenbar folgenlos wiederholt gegen die Residenzpflicht habe verstoßen und sich bei einem Informanten der Polizei nach Schusswaffen habe erkundigen können.

Bevor Amri 2015 nach Deutschland kam, hatte er in Italien gelebt. Dort verbüßte er eine vierjährige Haftstrafe. Bei dem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt an der Berliner Gedächtniskirche soll der 24-Jährige am 19. Dezember zwölf Menschen getötet haben. Nach einer mehrtägigen Flucht wurde er in der Nacht zum 23. Dezember bei einer Polizeikontrolle nahe Mailand erschossen. (afp)

 

 



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