Gewerkschaft NGG kritisiert Mindestlohn-Urteil des Bundesarbeitsgerichts

Titelbild
EuroscheineFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times26. Mai 2016

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hat das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Anrechnung von Sonderzahlungen auf den Mindestlohn kritisiert und eine spürbare Aufstockung der Lohnuntergrenze gefordert: „Dieses Urteil wird Zehntausende Geringverdiener teuer zu stehen kommen“, sagte NGG-Vorsitzende Michaela Rosenberger im Gespräch mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Donnerstag). „Umso wichtiger ist jetzt, dass der Mindestlohn auf über neun Euro angehoben wird.“ Mit der Entscheidung der Erfurter Richter sei eine Umgehungsstrategie der Lohnuntergrenze höchstrichterlich gebilligt worden.

„Dieses Urteil ist nicht im Sinne der Erfinder des Mindestlohns“, so Rosenberger. Das Bundesarbeitsgericht hatte am Mittwoch entschieden, dass Arbeitgeber Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld auf den Mindestlohn von derzeit 8,50 Euro pro Stunde anrechnen können. Rosenberger forderte die Bundesregierung auf, dass Mindestlohngesetz nachzubessern. „Mindestlohn und Sonderzahlung gehören getrennt“, sagte die Gewerkschaftschefin.

(dts Nachrichtenagentur)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion