Nach Todesfällen durch Vergiftung: Kölner Apothekenbetreiber klagt auf Wiedereröffnung

Auch Apotheken dürfen in Deutschland grundsätzlich auf COVID-19 testen.
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Nach den Todesfällen durch vergiftete Glukose aus einer Kölner Apotheke klagt der Betreiber auf Wiedereröffnung. Er habe eine einstweilige Verfügung gegen die Stadt beantragt, sagte eine Sprecherin des Kölner Verwaltungsgerichts. Es gehe um drei Apotheken. Das Gericht werde frühestens nächste Woche darüber entscheiden. Die Stadt hatte auf Anweisung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Regierungspräsidiums alle drei Apotheken, die der Mann in Köln betreibt, vorübergehend geschlossen.
28-jährige Kölnerin und ihr Baby starben
Zu der Schließung kam es nach dem Tod einer 28-jährigen Kölnerin und ihres per Notkaiserschnitt geborenen Babys. Die Behörden in Nordrhein-Westfalen hatten anschließend die Schließung von drei Apotheken in Köln angeordnet. Die Maßnahme diene dem vorbeugenden Gesundheitsschutz der Bürger, teilte das Gesundheitsministerium am Donnerstag in Düsseldorf mit. Bei einer der geschlossenen Apotheken handelt es sich demnach um jene, in der eine Glukoselösung mit giftigen Substanzen verseucht wurde. Die beiden anderen Apotheken gehören zum selben Apothekenverbund.
Eine 28-jährige Schwangere aus Köln war nach der Einnahme von Traubenzucker bei einem sogenannte Glukosetoleranztest in einer Frauenarztpraxis in eine Klinik eingeliefert worden und gestorben. Die Ärzte nahmen bei der Frau noch einen Notkaiserschnitt vor, das Neugeborene starb jedoch am vergangenen Freitag ebenfalls. Eine weitere Frau hatte nach der Einnahme des gleichen Mittels schwere gesundheitliche Beschwerden.
Behörden waren vor toxischem Stoff
Die Glukose wurde in beiden Fällen aus einer Apotheke in Köln-Longerich bezogen. Die Ermittler entdeckten in einem Glukosebehälter der Apotheke einen toxischen Stoff. Die Behörden warnten vor der Einnahme von dort gekauften Glukosesubstanzen.
Dem NRW-Gesundheitsministerium zufolge konnte bislang nicht abschließend ermittelt werden, wer die Verantwortung für die Verunreinigung trägt und ob es sich möglicherweise um eine absichtliche Manipulation handelt. „Da eine Gefährdung weiterer Kunden durch von der Apotheke abgegebene Arzneimittel nicht vollständig ausgeschlossen werden kann, ist die vorübergehende Schließung des gesamten Apothekenbetriebs erforderlich“, erklärte das Ministerium. Die Kölner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Unbekannt wegen eines Tötungsdelikts. (afp)
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