EU-Alltag? Über Kompromisse, Kräftemessen und Korruption

Die meisten Entscheidungen in der EU scheinen auf einem gegenseitigen Nehmen und Geben zu beruhen. Manchmal wird Druck gemacht, bis das gewünschte Ergebnis steht. Meist geht es dabei um viel Geld. Kein Wunder, dass schnell von Korruption die Rede ist. Althistoriker Prof. David Engels sieht Europa deutlich „im Niedergang".
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Das Hauptgebäude der EU-Kommission in BrüsselFoto: iStock
Von 25. Dezember 2022

Wie kommen eigentlich die Entscheidungen in der EU zustande? Der zuweilen lange Weg einer Kompromissfindung scheint auf einem gegenseitigen Nehmen und Geben zu beruhen. Manchmal wird schlicht Druck gemacht, bis das gewünschte Ergebnis steht. Und jeder Staatsvertreter ist danach bemüht, Beschlüsse als Erfolg zu verkaufen.

Hickhack, Zugeständnisse, Dankeschön-Genehmigungen

Rund zwei Monate hatte es gedauert, bis sich die EU zu einer Lösung für einen gemeinsamen Gaspreisdeckel für den Großhandel durchringen konnte. Am 15. Dezember aber hatten die Energieminister im Rat der Europäischen Union die nötigen 15 von 27 Stimmen beisammen. Stimme Nummer 15 kam aus Deutschland. Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) schwenkte um, nachdem man ihm einige Zugeständnisse gemacht hatte.

Womöglich aber hat dabei eine Rolle gespielt, dass mit Habecks Ja zum Gaspreisdeckel die bisherigen Hindernisse für zwei andere EU-Gesetzvorlagen ausgeräumt sein könnten.

Wie „faz.net“ schreibt, könnten jene Staaten, die ein „Gesetz für den gemeinsamen Gaseinkauf“ und ein „Gesetz für die spürbare Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für den Ausbau von Wind- und Sonnenkraft“ bislang ablehnten, ihren Widerstand aufgeben – gewissermaßen als Dankeschön an Habeck.

Denn er hat großes Interesse, Wind- und Sonnenenergie zu fördern. Dafür sei ihm wichtig, dass „die doppelte Umweltprüfung für wichtige Projekte“ gestrichen werde. Und genau dieses Zugeständnis an Habeck wurde laut „faz.net“ gemacht.

Ein ähnliches Hickhack hatte es vor wenigen Tagen beim Botschaftertreffen im Europäischen Rat zu Brüssel gegeben. Ungarns Regierungschef Viktor Orbán musste entscheiden, ob er Ja zu einem vierteiligen Entscheidungspaket sagen sollte, obwohl drei der darin enthaltenen Pläne – ein 18-Milliarden-Kredit für die Ukraine, eine globale Mindeststeuer von 15 Prozent und die Zurückhaltung von EU-Fördermitteln für Ungarn wegen Zweifel an dessen Rechtsstaatlichkeit – nicht seinen Interessen entsprachen.

Am Ende stimme er zu: Zu wichtig waren ihm wohl die Freigabe von wenigstens 45 Prozent der regulären EU-Mittel und die Genehmigung eines 5,8-Milliarden-Sanierungsprogramms für Ungarn. Dafür musste auch der Rat bei Details des Viererpakets von seiner Ursprungsposition abweichen.

Die Regierung Orbán wertet die Ergebnisse des Treffens als Erfolg, die tschechische Ratspräsidentschaft ebenso. Was die internationale Presse daraus macht, hängt von der politischen Linie des jeweiligen Blattes ab.

Korruption statt Rechtsstaatlichkeit?

Der belgische Althistoriker Prof. David Engels, heute wohnhaft in Polen, hat der Epoch Times eine Stellungnahme zu den Verhältnissen innerhalb der EU-Institutionen gegeben, die wir hier im vollen Wortlaut widergeben wollen:

„Die Versuchung der Korruption ist natürlich so alt wie die Politik selbst; und dass die europäischen Institutionen trotz des permanenten Selbstlobs der eigenen ,rechtsstaatlichen‘ und demokratischen Makellosigkeit keine Ausnahme darstellen, ist zumindest in Brüssel und den nationalen Hauptstädten seit jeher bekannt – kein Wunder, bedenkt man, dass der europäische Binnenmarkt immer noch den größten einheitlichen Markt der Erde darstellt.

Selbst kleinste Entscheidungen über Verbraucher- und Produktionsnormen können in kürzester Zeit gewaltige Vermögen schaffen oder zerstören, und so ist es nicht erstaunlich, dass das EU-Viertel zum Bersten mit verschiedensten Lobby-Büros und ausländischen Vertretungen gefüllt ist – und die Versuchung für viele Politiker ebenso groß, sich die Abgabe ihrer Stimme entsprechend vergüten zu lassen und bei der manchmal schwierigen Gratwanderung zwischen echter und erkaufter Überzeugung in oft sehr technischen Diskussionen eher in die letzte Richtung zu tendieren.

Selbstverständlich gilt es, die sich hier ergebenden Netzwerke und Seilschaften so schnell und hart wie möglich zu zerschlagen und entsprechende Kontrollmechanismen einzuführen beziehungsweise zu verschärfen.

Besonders problematisch finde ich aber, dass jene Korruptionsskandale vor allem beweisen, dass die EU zunehmend zum Spielball fremder Großmächte wird, während sie sich selber außenpolitisch weitgehend passiv verhält; eine gefährliche Asymmetrie, die uns in Anbetracht der Weltlage teuer zu stehen kommen kann.“

Verkauf der eigenen Interessen ein parteiübergreifendes Phänomen

So Prof. Engels weiter: „Hierbei ist erschreckend, dass jener Verkauf der eigenen Interessen ein parteiübergreifendes Phänomen ist und sowohl linksliberale als auch rechtskonservative Parteien gleichermaßen betrifft, so dass manchmal der Eindruck entsteht, Abstimmungen im EU-Parlament gleichen je nach Sachlage eher einem Kräftemessen zwischen großen internationalen Wirtschaftskonzernen beziehungsweise zwischen US-amerikanischen, russischen, chinesischen oder eben auch katarischen Lobbies als einer echten innereuropäischen Diskussion…

Der Grund dieser Asymmetrie aber scheint mir zu sein, dass der Begriff der ,europäischen Interessen‘ seitens vieler Politiker immer noch kaum mit Sinn gefüllt werden kann, da er ganz zugunsten nationaler Überlegungen oder aber angeblich ,europäischer Werte‘ an den Rand gedrängt worden ist.

Doch jene ,europäischen Werte‘ sind nichts anderes als linksliberale universalstaatliche Grundsätze, welche die EU in teils lächerlichster Art mit Resolutionen und Sanktiönchen selbst in den entferntesten Gebieten des Globus durchzusetzen versucht, während Europa selbst in einem immer offensichtlicheren Niedergang begriffen ist.“

Ziel der EU sollte europäische Identität sein

„Diese immer unpassendere moralische Selbstgerechtigkeit verstellt dabei ganz den Blick dafür, dass es nicht das Ziel der EU sein sollte, weltweit ,Menschenrechte‘ (bzw. deren linke Interpretation) durchzusetzen, sondern vielmehr Identität und Interessen der europäischen Zivilisation in einer multipolaren Welt gegen eine immer stärkere Konkurrenz zu verteidigen“, so Prof. Engels. Und weiter:

„Ohne einen echten europäischen Patriotismus, der nur auf Basis einer konstruktiven und positiven Haltung gegenüber der eigenen Geschichte und Tradition errichtet werden kann, nicht aber der beständigen manisch-depressiven Berg-und-Talfahrt von Cancel Culture und universalistischem Selbstlob, kann es keine gesunde Definition der eigenen Interessen geben; und ohne eine solche keine realistische Leitlinie für eine europäische Außenpolitik und somit eben auch für einen soliden Umgang mit der Einmischung fremder Mächte in europäische Belange.“

Freundschaftsgruppen im Visier

Hinter den Kulissen der EU gibt es offenbar auch Machtzirkel, die es mit den Grundsätzen der Transparenz nicht ganz so genau nehmen. So genannte „Freundschaftsgruppen“ sollen in der EU ein bedenkliches Eigenleben entwickelt haben – und für die schätzungsweise 25.000 Lobbyvertreter aus der Wirtschaft besonders empfänglich sein.

Als Beispiel dafür mag die Affäre um die mittlerweile abgesetzte EU-Vizeparlamentspräsidentin Eva Kaili dienen. Unter den bisher sechs Verhafteten befindet sich mit Francesco Giorgi auch der Lebenspartner von Kaili, der als Assistent eines EU-Abgeordneten bezahlt wurde. Er soll bereits ein Geständnis darüber abgelegt haben, Teil einer Organisation gewesen zu sein, die von „Katar und Marokko benutzt worden sei“, damit diese Länder sich mehr Einfluss in der EU verschaffen konnten.

Die Ermittlungsbehörden wissen offenbar nicht, wie viele solcher oder ähnlicher Freundschaftsgruppen im EU-Parlament existieren. Das EU-Parlament plant, ein Register dafür einzuführen.

Ein historisches Beispiel: Irland und der Lissabon-Vertrag

Nachdem die Idee einer europäischen Verfassung 2005 am Widerstand Frankreichs und der Niederlande gescheitert war, hatte die irische Bevölkerung im Juni 2008 die Aufgabe, per Referendum zu entscheiden, ob ihre Regierung dem Vertrag von Lissabon zustimmen durfte.

Dieser „EU-Grundlagenvertrag“ griff Positionen aus dem ursprünglichen Verfassungsentwurf auf und sollte der EU noch mehr politisches Gewicht verleihen. Doch die Iren waren mit über 53 Prozent dagegen. Nachdem die EU Irland weitere Hilfe bei der Bewältigung seiner Wirtschaftskrise in Aussicht gestellt hatte, ließ sich die Mehrheit der Bevölkerung Anfang Oktober 2009 doch umstimmen: Gut zwei Drittel votierten für eine Annahme des Lissabon-Vertrags und damit auch für eine Schwächung des Einstimmigkeitsprinzips.

Seit Lissabon gilt das „Prinzip der doppelten Mehrheit“: Für einen Beschluss muss mindestens eine „qualifizierte Mehrheit“ von 55 Prozent der Mitgliedsstaaten zustimmen – und diese 15 Staaten müssen zusammen 65 Prozent der gesamten EU-Bevölkerung repräsentieren. Normalerweise genügen bei den aktuell 27 Mitgliedsstaaten also 15 Stimmen. Eine Ausnahme gilt lediglich noch im Bereich der gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP): Hier müssen die Entscheidungen einstimmig getroffen werden.

Doch auch bei der Sicherheits- und Außenpolitik könnte die Bastion des Einstimmigkeitsprinzips bald geschleift werden. Anna Lührmann (Grüne/Deutschland) sprach sich in einem Interview mit „Euronews“ vor Kurzem genau dafür aus. Nach Informationen des „Politico“ sind mindestens fünf große EU-Mitgliedstaaten für Sonderregeln zur Aushebelung der wenigen Abstimmungen nach dem Einstimmigkeitsprinzip. Als einziges Hindernis sieht man offenbar nur noch die Tatsache, dass einer solchen Änderung hin zum Mehrheitsrecht alle Mitgliedstaaten zustimmen müssten.

Die wichtigsten Organe der EU

Statt gegenseitiger Kontrolle und Gewaltenteilung, Hinterzimmer-Absprachen, Kompromisse, Tit-for-tat-Mentalität – das alles fußt auch auf der Konstruktion der EU. Denn deren sieben Organe müssen ja irgendwie miteinander auskommen, um Ergebnisse zu liefern.

Als die vier wichtigsten Organe der EU gelten das Europäische Parlament, der Europäische Rat, der Rat der Europäischen Union und die Europäische Kommission. Außerdem gibt es noch den Gerichtshof der Europäischen Union, den Europäischen Rechnungshof und die Europäische Zentralbank.

Das Parlament

Direkten demokratischen Wahlen durch die europäischen Wahlberechtigten muss sich lediglich das EU-Parlament stellen. Die zurzeit ingesamt 705 Abgeordneten tagen in Brüssel, Straßburg oder Luxemburg. Maximal sind 751 Sitze zulässig. Die „Reserve“ von 46 Sitzen wurde nach dem Brexit frei und wird für Abgeordnete etwaiger künftiger Mitgliedsstaaten frei gehalten.

Die Kernaufgabe des EU-Parlaments besteht offiziell darin, die Belange der Bevölkerung zu vertreten. Es besitzt lediglich eine „begrenzte Gesetzgebungsbefugnis“: Nur, wenn auch der Rat der Europäischen Union (= Ministerrat) einer Verordnung zustimmt, erlangt diese Rechtskraft.

In manchen Bereichen (Sozialpolitik, Umweltschutz, grenzübergreifende Fragen des Familienrechts und der Polizei, Außen- und Sicherheitspolitik) hat das Parlament lediglich eine beratende Funktion, die Beschlüsse in diesen Feldern werden allein vom EU-Rat gefasst.

Das Parlament wählt auf Vorschlag des Europäischen Rates den Präsidenten der EU-Kommission. Auch die gesamte Kommission unterliegt der Billigung durch das Parlament.

Der Rat der Europäischen Union
Im Rat der Europäischen Union, auch Ministerrat genannt, tagen Regierungsvertreter der 27 Mitgliedsstaaten. Die gelegentlichen Treffen finden in Brüssel oder Luxemburg statt. Ob ein Finanzminister, ein Wirtschaftsminister, ein Landwirtschaftsminister oder ein anderer Minister entsandt wird, hängt davon ab, um welches Thema gerungen wird. Das Zusammentreffen von Wirtschafts- und Finanzministern im „Rat Wirtschaft und Finanzen“ ist beispielsweise als ECOFIN-Rat bekannt.

Die Ratspräsidentschaft wechselt nach einer festgelegten Reihenfolge jedes halbe Jahr an einen anderen EU-Staat. Bis Ende 2022 hat Tschechien den Vorsitz, ab dem 1. Januar 2023 ist Schweden am Zug. Bei einer Abstimmung genügt in der Regel eine qualifizierte Mehrheit. Einstimmigkeit wird nur verlangt, wenn es um die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik geht.

Die Kommission
Als „Motor der europäischen Integration“ gilt die EU-Kommission mit Sitz in Brüssel. Sie stellt die politisch unabhängige Exekutivgewalt und damit wohl die mächtigste Kraft der EU dar. Jeder Mitgliedsstaat darf einen Vertreter entsenden. Als einziges Organ der EU darf die Kommission Gesetzesinitiativen starten, die im Ministerrat und im Parlament verhandelt werden müssen, bevor sie wiederum von der Kommission umgesetzt werden.

Der Kommission obliegt zudem das Recht, den EU-Haushalt in Abstimmung mit dem Ausschuss für Haushaltskontrolle zu verwalten. Beschlossen werden muss der Haushalt allerdings vom Ministerrat und vom Parlament.

Der Kommissionspräsident beziehungsweise Kommissionspräsidentin – seit November 2019 die Deutsche Ursula von der Leyen – besitzt die politische Richtlinienkompetenz. Sie darf sich für verschiedende Ressorts ein Team an Kommissaren zusammenstellen, die dafür von den Mitgliedsstaaten nominiert werden müssen. Entscheidungen fällt die Kommission als Ganzes mit einfacher Mehrheit.

Der Europäische Rat
Der Europäische Rat – nicht zu verwechseln mit dem Ministerrat oder dem „Rat der Europäischen Union“ – hat keine gesetzgeberische Funktion. Er legt lediglich „die allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten“ für die Entwicklung der Union vor.

Jeder Mitgliedstaat der EU hat das Recht auf einen Sitz für seinen Staats- oder Regierungschef. Außerdem gehören der Präsident beziehungsweise die Präsidentin der EU-Kommission und der „Hohe Vertreter für die Außen- und Sicherheitspolitik der EU“ zu den Mitgliedern des Europäischen Rats.

Das Gremium wählt einen Präsidenten aus seiner Mitte für zweieinhalb Jahre mit einer Option auf weitere zweieinhalb Jahre. Seit 2019 ist der Belgier Charles Michel EU-Ratspräsident. Der Europäische Rat tagt mindestens vier Mal im Jahr, immer in Brüssel. Die Ergebnisse seiner Beratungen, so genannte „Schlussfolgerungen“, markieren die politischen Leitlinien, an die sich die EU-Kommission und der „Rat der Europäischen Union“ zu halten haben. Der Europäische Rat besitzt zudem das Vorschlagsrecht für den Präsidenten der EU-Kommission.

Die insgesamt sieben Organe arbeiten mit einem dichten europaweiten Netz an EU-Einrichtungen, -Agenturen und -Organisationen zusammen, die die EU-Politik vor Ort umzusetzen haben. Insgesamt beschäftigt die Europäische Union rund 60.000 Beamte und sonstige Bedienstete.

Die Wahlberechtigten aus der Menge der zurzeit 447 Millionen Menschen in der EU haben lediglich die Möglichkeit, alle fünf Jahre das EU-Parlament zu wählen, – in Deutschland über nationale Listen, die in den Parteizentralen oder von anderen politischen Vereinigungen aufgestellt werden.



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