EU-Kommission kann Mitgliedsstaaten eine Ausnahmeregelung für staatliche Unterstützung in Milliardenhöhe erlauben
Die EU-Kommission kann den Mitgliedstaaten in bestimmten Fällen erlauben, Großprojekte in sehr hohem Maße finanziell zu fördern.

Das Tunnel-Projekt, das von Dänemark finanziert wird, hakte im März auf deutscher Seite.
Foto: ICONO A/S/Femern A/S/dpa
Die EU-Kommission kann den Mitgliedstaaten in bestimmten Fällen erlauben, Großprojekte in sehr hohem Maße finanziell zu fördern. Dafür muss sie das jeweilige Projekt als „wichtiges Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse“ (IPCEI) einstufen. Grundvoraussetzung ist die strategische Bedeutung des Vorhabens für die Europäische Union.
Ein IPCEI muss nach Angaben der Kommission eine „eindeutige europäische Dimension“ auf Gebieten wie Forschung und Innovation, grenzüberschreitendem Transport oder Energie haben und „das Wirtschaftswachstum, die Beschäftigung und die Wettbewerbsfähigkeit Europas spürbar erhöhen“. In manchen Fällen kann die öffentliche Unterstützung bis zu 100 Prozent betragen. Als Vorbild solcher Projekte wird häufig der europäische Flugzeugbauer Airbus herangezogen.
Der Rechtsrahmen wurde 2014 eingeführt und seitdem etwa bei der Fehmarnbeltquerung angewandt: Die Kommission erlaubte Dänemark, den Bau dieses Bahn- und Autobahntunnels unter der Ostsee-Meerenge Fehmarnbelt in Milliardenhöhe zu unterstützen. Auch bei einer geplanten Industrie-Allianz für die Produktion von Batterien für E-Autos in der EU soll die Ausnahmeregelung zur Anwendung kommen. (afp)
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