Ungarisches „Stop Soros“-Gesetz verstößt gegen EU-Recht

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Das Europäische Gerichtshofs im Europaviertel auf dem Kirchberg in Luxemburg.Foto: Arne Immanuel Bänsch/dpa/dpa
Epoch Times16. November 2021

Mit dem sogenannten „Stop Soros“-Gesetz verstößt Ungarn gegen geltendes EU-Recht. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Dienstag. Unter dem Gesetz maßregelt Ungarn bislang unter anderem Organisationen, die Asylverfahren auch in Fällen unterstützen, in denen die ungarischen Kriterien nicht erfüllt sind.

Mit diesem Vorgehen Ungarns würden die von der EU garantierten Rechte für Menschen, die um internationalen Schutz nachsuchten, beschränkt, begründete der EuGH sein Urteil.

Ungarn hatte 2018 ein Maßnahmenpaket verabschiedet, das als „Stop Soros“-Gesetz bekannt wurde. Die Bezeichnung bezieht sich auf den US-Philanthropen George Soros. Dessen international tätige Stiftung unterstützt unter anderem mehrere Bürgerrechtsbewegungen in Ungarn. Der Ministerpräsident Viktor Orban wirft Soros vor, über seine Organisation „Masseneinwanderung“ in die EU zu steuern.

Die EU-Kommission war gegen Ungarn vor den EuGH gezogen, weil das Land nach Brüsseler Ansicht mit den Regelungen gegen das europäische Recht verstoßen habe.

Neben der Bestrafung von Organisationen, die Asylverfahren auch dann unterstützen, wenn die Regierung in Budapest ihre Kriterien nicht erfüllt sieht, geht es in dem ungarischen Maßnahmenpaket auch um Gründe für die Ablehnung von Asylanträgen. Diese werden abgelehnt, wenn der Asylbewerber über ein Land einreiste, in dem ihm nach Ansicht der Regierung in Budapest keine Verfolgung oder unmittelbare Gefahr drohte.

Auch dies wies der EuGH zurück. Ungarn verstoße mit dieser Regelung gegen die europäische Asylverfahrensrichtlinie. Die Fälle, in denen die EU-Mitgliedstaaten einen Asylantrag als unzulässig betrachten könnten, seien vom EU-Recht festgelegt. Die ungarische Regelung falle unter keine dieser Festlegungen.

Das sogenannte „Stop Soros“-Gesetz untersagte es zudem den strafrechtlich verfolgten Unterstützern von Asylbewerbern, sich Transitzonen an der Grenze zu nähern. Die EU-Kommission sah darin einen Verstoß gegen die EU-Freizügigkeitsrichtlinie. Der EuGH gab der Kommission auch in diesem Punkt Recht: „Eine solche Beschränkung kann unionsrechtlich nicht gerechtfertigt werden“, hieß es am Dienstag in dem Urteil.

Das EuGH-Urteil ist das jüngste in einer Reihe von Entscheidungen des obersten EU-Gerichts gegen rechtliche Maßnahmen Ungarns, mit denen Orban nach eigenen Angaben illegale Einwanderung in die EU verhindern will. (afp/dl)



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