Berufung zugelassen
Verfassungsschutz darf AfD in Baden-Württemberg weiter beobachten - Klage zurückgewiesen
Die AfD in Baden-Württemberg wird seit 2022 vom Verfassungsschutz beobachtet. Jetzt ist der Landesverband mit einer Klage gegen die Beobachtung gescheitert. Die schriftlichen Entscheidungsgründe lagen noch nicht vor, doch das Gericht ließ die Berufung gegen die Entscheidung zu.

Der Verfassungsschutz beobachtet den AfD-Landesverband seit Juli 2022.
Foto: Kay Nietfeld/dpa
Die AfD in Baden-Württemberg ist mit einer Klage gegen die Beobachtung durch das Landesamt für Verfassungsschutz gescheitert. Laut dem am Donnerstag veröffentlichten Tenor der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart ist auch die öffentliche Bekanntgabe der Beobachtung zulässig. Das Gericht ließ die Berufung gegen die Entscheidung zu.
Die schriftlichen Entscheidungsgründe lagen noch nicht vor. Für eine etwaige Berufung beginnt die Frist erst mit dem Vorliegen des schriftlichen Urteils. Grundlage der Entscheidung war eine mündliche Verhandlung am Dienstag.
Beobachtung seit 2022
Der Verfassungsschutz beobachtet den AfD-Landesverband seit Juli 2022 als Verdachtsfall für verfassungsfeindliche Bestrebungen. Die Geheimdienstler dürfen die AfD nach dieser Einstufung genauer kontrollieren, unter strengen Voraussetzungen Mitglieder observieren, Telefone überwachen und Informanten anwerben.
Aus Sicht des Landesamts für Verfassungsschutz konnten sich extremistische Kräfte innerhalb des Landesverbands zwar bisher nicht mehrheitlich durchsetzen, sie erfahren den Angaben zufolge aber nennenswerte Unterstützung im Landesverband.
Die AfD wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall beobachtet. In Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt sind die Landesverbände als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. (afp/red)
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